tar Posted July 9, 2011 Share Posted July 9, 2011 Auch wenn dieses für den Klageführer letztendlich positive Urteil die generellen Restriktionen zulasten der deutschen Jägerschaft nicht aufhebt, können doch einige interessante Punkte herausgezogen werden: - SD aus Immisionsschutzgründen durchaus zulässig, jedoch Abwägung mit Sicherheitsinteressen; Bedürfnisprinzip - SD auf "großkalibriger" Jagdwaffe dämpft nur auf das Normalniveau von kleinerkalibrigen Waffen, die "Warnfunktion" des Schussknalls entfällt somit nicht - Im jagdpraktischen Betrieb kann der permanent schützende, korrekte Sitz von konventionellen Gehörschutzen nicht immer sichergestellt werden Zur unrühmlichen Rolle des LJV-NRW gibts hier besser nichts zu sagen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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