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IGNORED

Waffen mit nach Deutschland bringen?


schlagbolzen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Gemeinde,

ein Kollege von mir (Däne), arbeitet zur Zeit in unserer Filiale in USA und hat dort legal Waffen erworben (3 Kurzwaffen und einen Halbautomaten).

Er wird bald nach Deutschland versetzt und möchte die Waffen mitbringen und hier sportlich schießen.

Kann jemand beschreiben, was er alles tun muss, um dieses Ziel zu erreichen?

Geschrieben

:mad: hola amigo schlagbolzen,

nicht vergessen: Beschusszeichen aus USA haben in Alemania KEINE gültigkeit, d.h. die Waffen müssen evtl. zum Beschussamt.

Die Waffen durch ein Büma importieren und auch beschiessen lassen, und während das Wartejahr evtl. auch verwahren.

Mal bei der Genehmigungsbehörde schriftlich anfragen kann auch nicht schaden

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben

Zu beachten wäre auch §4 Abs. 2 WaffG:

(2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.

Man sollte also lieber mal vorher den zuständigen SB fragen, wie der die Sache sieht. Ich habe dies für ein neues Mitglied aus den USA vorher beim SB abgeklopft.

Zitat SB: "Er kann ja nix dafür, dass er Amerikaner ist, also werde ich ihm keine Steine in den Weg legen. Wenn er aus Afghanistan käme, sähe das vielleicht anders aus."

Wie es mit Dänen aussieht, wer weiß dass schon ...

Grüße

Flotti

Geschrieben

Ich hatte da noch einen alten Thread im Kopf, den ich gerade mal rausgekramt habe:

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...8187&hl=USA

Mal unabhängig von der Frage mit den 5 Jahren Wohnsitz in Deutschland bestünde nach den Ausführungen von Mitglied Sachbearbeiter die Möglichkeit, nach Erwerb der Sachkunde eine WBK nach §29 WaffG in Verbindung mit §8 WaffG zu stellen.

Das würde bedeuten, so meine Interpretation, dass Sachkunde und Mitgliedschaft in einem Schießsportverein ausreichen, um WBK und Waffenkontingent aus dem Ausland nach Deutschland zu transferieren. 12 Monate Wartezeit wären demnach nicht nötig.

Wie seht Ihr die Sache?

Gruß

Flotti

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