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IGNORED

Gericht bestätigt Gebührenpflicht für Aufbewahrungskontrollen


2nd_Amendment

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Na ja, am Ende werden Dir mehrfache Anfahrten noch erhöht angerechnet. Und wenn ein Termin vereinbart wurde, wirds auch schwierig. Interessant wirds auch wenn die Verwahrung irgendwo anders außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der eigenen Waffenbehörde oder gewerblich erfolgt. Oder natürlich, wenn kein Zutritt zu den Wohnräumen gewährt wird (dazu kann es viele schlüssige Gründe geben), wo dummerweise auch die Waffen verwahrt werden.

Generell darf die Waffenbehörde bei reinen Stichproben ohne Verdachtsmomente nicht einfach abkassieren. Wir erinnern uns, dass die Nachweisführung zur Waffen- und Munitionsverwahrung zunächst mal eine BRINGSCHULD geworden ist. In welcher Form dieser Nachweis erfolgt, ist nicht festgeschrieben. Wer auf schriftlichem Wege gut mit Bildern, Lieferscheinen oder sonstigen Belegen dokumentiert seiner Verpflichtung nachkommt, darft nicht auch noch vor Ort zur Kasse gebeten werden, wenn die Behörde von ihrem Recht nach § 36 Abs. 3 WaffG Gebrauch macht und damit eine der Kontrollmöglichkeiten wählt.

Die Vorlagepflicht in den Räumen nach § 39 Abs. 3 WaffG bleibt hiervon natürlich unberührt. Auch hierbei darf aber keine Gebühr erhoben werden.

Geschrieben
Na ja, am Ende werden Dir mehrfache Anfahrten noch erhöht angerechnet.

Kosten dafür, dass ich an einem nicht angekündigten Termin nicht zuhause bin? Denjenigen, der nicht dagegen klagt, den möchte ich sehen!

Geschrieben
Kosten dafür, dass ich an einem nicht angekündigten Termin nicht zuhause bin? Denjenigen, der nicht dagegen klagt, den möchte ich sehen!

Ja, lach. Ich auch ! :icon14:

Nein, das VG-Urteil wird sich nicht halten lassen und bald werden wohl gegenteilige Urteile ergehen.

Es fehlt an der Veranlassung der öffentlichen Leistung, da beißt die Maus keinen Faden ab.

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