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IGNORED

Kreismeisterschaft für 1.Bedürfnisantrag?


Keto

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Geschrieben

Hallo liebe Schützen,

ich lese seit einiger Zeit passiv mit und möchte mich nun auch einmal mit einem Thema beteiligen. Im Grunde ahne ich bereits die Antwort, möchte aber mal eure Meinung hören.

Ich bin seit zwei Jahren aktives Mitglied in einem Schützenverein in NRW, der dem RSB angehört. Dort habe ich mich auf die Disziplinien Luftpistole und KK-Sportpistole konzentriert, die Luftpistole schiesse ich wettkampfmäßig bis Bezirksebene mit, mit der Sportpistole habe ich noch an keinen Wettbewerben teilgenommen, ich trainiere aber mit Vereinswaffen.

Nun hatte ich gehofft, für die nächsten Wettbewerbe in 2011/12 im nächsten Frühjahr mit einer eigenen SpoPi trainieren zu können, dies wäre dann meine erste erlaubnispflichtige Waffe. Die waffengesetzlichen Voraussetzungen hierfür (Sachkunde, Zuverlässigkeit, etc.) erfülle ich. Der Abteilungsleiter meines Vereins sagt jedoch, die Teilnahme an überregionalen Wettkämpfen sei Pflicht für den Erwerb jeder Waffe; eine für mich sehr ernüchternde Erkenntnis. Leider vergeht jetzt noch ein weiteres Jahr für mich, da die nächsten Kreismeisterschaften Anfang 2013 stattfinden - dann hätte ich wohlgemerkt erst die Voraussetzung erfüllt und noch keinen Antrag gestellt.

Das Waffengesetz schreibt das meines Wissens nicht vor, ich habe jedenfalls nichts entsprechendes dort oder in der allgemeinen Waffengesetzverordnung gefunden. Und ich meine, dass auch DSB bzw. RSB dies nur fordern, wenn ein Waffe über das Grundbedürfnis hinaus beantragt wird, steht zumindest so im Antrag, den man sich herunterladen und ausdrucken kann. Daher vermute ich, dass es sich hierbei letztlich um eine vereinsinterne Regelung handelt, die mir auf Nachfrage als verbands- oder gesetzesbezogene Voraussetzung verkauft wird. Beim RSB angerufen habe ich (noch) nicht.

Lange Rede kurzer Sinn - meine Frage: Ist bei Erstantrag beim RSB eine Wettkampfteilnahme unbedingte Pflicht? Gibt es unter Euch jemanden, der die erste Waffe über den DSB/RSB auch ohne vorherige Teilnahme an Kreismeisterschaften genehmigt bekommen hat?

Geschrieben

Nein!

Nach Inkrafttreten der Änderungen des Waffengesetzes zum 25. Juli 2009 muss ab der dritten Schusswaffe - grüne WBK - der Nachweis über die Teilnahme an mindestens einem Wettkampf innerhalb der letzten 12 Monate erbracht werden.

Als Nachweis werden anerkannt:

* Rundenwettkämpfe, Ligawettkämpfe, Kreismeisterschaften etc.

Geschrieben
dies wäre dann meine erste erlaubnispflichtige Waffe. Die waffengesetzlichen Voraussetzungen hierfür (Sachkunde, Zuverlässigkeit, etc.) erfülle ich. Der Abteilungsleiter meines Vereins sagt jedoch, die Teilnahme an überregionalen Wettkämpfen sei Pflicht für den Erwerb jeder Waffe;

Nun, für Deutschland gelogen.

Einige Burgfürsten haben da aber so eigene Ideen, meistens hilft ersatzweise auch in den Arsch-Kriechen statt Wettkämpfe.

Geschrieben

Nein, eine Wettkampfteilnahme ist in Deinem Fall nicht Pflicht.

Der Veriesnvorsitzende pflegt falsche Vorstellungen.

Da Du in der Matrix bist, geh auf die Seite vom RSB, such Dir die Emailadressse oder Telnr. von Günter Söhnchen raus und ruf ihn an oder schreib ihm eine Email.

Das ist der von Seiten des RSB der zuständige Bearbeiter von Waffenbefürwortungen. Sprich mit ihm. Er sollte eien konstruktive Lösung mit Hilfe des Verbandes aufzeigen, die Du gehen kannst.

Geschrieben
Gibt es unter Euch jemanden, der die erste Waffe über den DSB/RSB auch ohne vorherige Teilnahme an Kreismeisterschaften genehmigt bekommen hat?

Ja. Hier. Ich.

Kuck mal was genau auf dem Bedürfnis-Bestätigungs-Antrag drauf steht. z.B. beim WSV:

http://www.wsv1850.de/cms/docs/doc8322.pdf

Für folgendes unterscheibt hier dein Verein:

---

Unser Verein ist Mitglied im Württembergischen Schützenverband 1850 e.V.

Wir bestätigen hiermit dem Antragsteller, dass er Mitglied im o.g. Verein ist und regelmäßig seit mindestens

12 Monaten den Schießsport in unserem Verein als Sportschütze betreibt. Ferner bescheinigen wir, dass wir

die geeigneten Schießstandanlagen für die beantragte Disziplin in eigenem Besitz haben / ein Mietverhältnis*

nachweisen können.

---

Mehr nicht. Ob der Verband dir dann das Bedürfnis zusspricht ist Verbandssache - nicht Vereinssache.

Dein "Abteilungsleiter" darf vermutlich eh nicht unterschreiben - das ist Aufgabe des (1.) Vorstands.

Einfach nochmals freundlich nachfragen - bei uns gab es da auch reichlich Verwirrung vor einem Jahr ... teilweise hört halt jemand was von A über B von C und wenn zwischendrin einer ist, der es eh päpstlicher nimmt, kommt am Ende was ganz falsches raus.

Viel Erfolg!

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