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4mm M20 / F im Fünfeck seit wann?


consonamus

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Geschrieben

Hallo!

Es gibt immer wieder Situationen, die man eigentlich gern vermeiden würde. Z. B. wenn man in der entfernten Bekanntschaft gefragt wird: "Du hast doch Ahnung von Waffen. Da ist der ... gestorben und ... hat in seinen Sachen eine Pistole gefunden. Ob er die haben durfte, wissen wir nicht. Was sollen wir machen und kannst Du Dir die mal angucken?"

Ich sag nur. "Shice-Situation". Aber man kann sich auch nicht generell entziehen, und wenn man dann was in rechtlich einwandfreie Bahnen leiten kann, was solls.

Es tauchte in der Erbmasse also eine Ari-Luger auf, Jahrgang 1917, recht gut erhalten. Aber sie hatte einen Einbaulauf (nicht: Einstecklauf, also kein Lothar-Walther-Teil) so wie das aussieht im Kaliber 4mm M20. Der Stoßboden ist nicht abgeändert, sie ist also nur mit einer Zentralfeuerpatrone zu verwenden. Es ist nur der Einbaulauf fest in den Originallauf eingebaut worden. Wie, das konnte ich nicht genau sehen, aber in der Brünierung des Laufes scheinen Flächen so wie verputzt auf, da könnten möglicherweise Stifte zwecks Sicherung eingebaut sein, die außen glattgeputzt und nachbrüniert wurden. Keine anderen Abänderungen zu sehen. Ich habe intensiv gesucht, aber keinen F-Stempel im Fünfeck gefunden.

Es wurde bisher weder eine WBK noch entsprechende Munition gefunden, aber im Keller hatte er einen Kugelfangkasten für Luftgewehr hängen, auf den er früher auch mal mit einem LG geschossen haben soll.

Jetzt meine Fragen:

Seit wann gibt es das Kaliber 4mm M20?

Ist bekannt, seit wann Faustfeuerwaffen darauf umgerüstet wurden?

Wenn die umgerüstete Pistole schon 1973 / 1976 in seinem Besitz gewesen sein sollte (was zu vermuten ist), war sie dann schon meldepflichtig?

Seit wann wurde das F-Zeichen verwendet? Auf LG kenne ich das seit 1970, gilt das auch für umgebaute Teile?

Welchen rechtlichen Status hätte die Pistole heute mit F-Zeichen? (Kann ja sein, dass ich es wirklich übersehen habe.)

Wie lange haben Erben Zeit, solche "Glücksfunde" der Polizei anzuzeigen?

Um Fragen vorzubeugen: Nein, ich habe keine Fotos zum hochladen, ich habe keine gemacht. Ich fasse die ganze Geschichte sowieso nur mit spitzen Fingern an. Ich habe nichts geerbt, dann dürfen sich notfalls die Erben die Finger verbrennen.

Grüße

consonamus

Geschrieben

Moin,

die Waffe ist heute, unabhängig davon, ab sie nun ein

F hat oder nicht, waffenbesitzkartenpflichtig.

Und da sie ein Umbau aus einer 9 mm Pistole ist,

sind die "höheren" Maßstäbe für einen Erwerb anzusetzen,

also wie bei der Originalwaffe, also kein erleichterter Erwerb ohne Bedürfnisnachweis.

( dies nur, falls Du darauf spekulierst, von den Erben die Waffen zu kaufen :rolleyes: ).

Die Erben müssen den Erwerb unverzüglich der Behörde melden,

spätestens aber nach einem Monat.

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