Zum Inhalt springen
IGNORED

Deko Kriegswaffen und Zertifizierung


Michalive

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf die Zertifizierung und notwendigen Dekoabänderungen von Kriegswaffen

im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes.

Ich meine nicht Dekowaffen im Sinne des Waffengesetzes

Irgendwie finde ich zu diesem Thema keinerlei Verordnung oder Gesetzestext in wie weit diese Kriegswaffen

unbrauchbar zu machen sind bzw. ob diese überhaupt zertifiziert werden müssen.

Im Internet selbst finden sich die unterschiedlichsten Meinungen von Zertifizierungspflicht bzw. zum Verbot Deko Teilesätze

zu montieren.

Die von den Händler angebotenen Zertifikate sind jedoch überwiegend Hauseigene Zertifikate und deren Rechtskraft lässt mich doch arg zweifeln.

Auf der anderen Seite gilt das Waffengesetz nicht für Kriegswaffen oder wesentliche Teile einer Kriegswaffe (Rohr/lauf und Verschluss) während die freien Anbauteile wie Griffstück etc. wieder unter das Waffengesetz fallen.

Zum Thema Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen gibt es behördlicherseits nur zwei Dokumente zu finden

- BMWi V B 3 - 10 17 03 Richtlinie - vom 21. April 1999 die jedoch mit der Waffenrechtsänderung zum 01. April 2003 nicht mehr anwendbar ist. Wird im übrigen auch nicht mehr veröffentlicht

und

- Das Schreiben des Bundeswirtschaftsministerium an Visier vom 31. März 2003, was aber weder ein Feststellungsbescheid ist noch sonstige rechtliche Wirkung entfalten konnte.

http://www.visier.de/bilder/pdf/RundschreibenBMWA_01.pdf

Was den nun? Ist es tatsächlich so das es für unbrauchbar gemachte Kriegswaffen defakto keinerlei rechtliche Regelungen mehr gibt? Oder gilt die alte BMWi Richtlinie dejure trotz geänderter Rechtslage und Meinung des BMWi weiter?

Wie soll man sich den nun rechtlich einwandfrei verhalten? Verbotsirtum wird wohl nicht verhindern das die WBK erstmal im Fall des Falles weg ist.

Geschrieben

Also mir ist dazu nur §13a KWKG geläufig:

"Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen

Der Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen kann durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, die der Zustimmung des Bundesrates nicht bedarf, beschränkt werden; insbesondere kann der Umgang verboten oder unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Unbrauchbar gemachte Kriegswaffen sind Kriegswaffen, die durch technische Veränderungen endgültig die Fähigkeit zum bestimmungsgemäßen Einsatz verloren haben und nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wieder funktionsfähig gemacht werden können. Einzelheiten können in der in Satz 1 genannten Rechtsverordnung geregelt werden."

Und zum Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen gibst folgende VO aus 2004:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesre...umgv/gesamt.pdf

Geschrieben
Also mir ist dazu nur §13a KWKG geläufig:

Nur dort wird eben auch nicht, im Gegensatz zum Waffengesetz, die Art der Abänderung spezifiziert!

Und zum Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen gibst folgende VO aus 2004:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesre...umgv/gesamt.pdf

Als aufgefallen ist das man mit originalen Aks und G3 völlig frei auf der Strasse rumlaufen durfte hat das BMWi schnell diesen Feststellungsbescheid nachgeschoben.

Seit dem kam aber nichts mehr!

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.