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IGNORED

persönliche Eignung: "Tasachen" vs. "Hinweise"


Borsig

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Warum sagst du uns nicht einfach um welches Medikament es sich handelt?

Die Gutachterin hat meiner Meinung nach entweder keine Ahnung, dafür aber Vorurteile und die Hosen gestrichen voll.

Oder vielleicht will sie auch einfach nicht, weil ihr Waffen grundsätzlich suspekt sind?

Ich würde in so einer Angelegenheit niemals zu einer Frau gehen! Niemals nie nie nicht!

Edit meint: Noch ist es Zeit sich einen vernünftigen Gutachter zu suchen. Die Uni Bremen soll einen guten Ruf haben.

Und ja, das kommt dabei raus wenn man der Behörde gegenüber zu harmoniebedürftig ist und alles gütlich regeln will. Jetzt ist der Karren im Dreck. Ob deine Sachbearbeiterin auch in einem rechtsmittelfähigen Bescheid auf ein Gutachten bestanden hätte? Und ob ein denunzierender Verwandter als begründeter Zweifel durchgeht?

Meine Erfahrung ist: Den besten Anwalt nehmen, den man sich gerade noch so leisten kann. Der muß mit Glück nur anhand seines Rufes garnicht richtig tätig werden.

Geschrieben

Nach Rückfrage bei der Gutachterin hat sich jetzt ergeben, daß das Medikament doch nicht das Problem ist; offenbar hatte ich das falsch aufgefaßt. Sie zog lediglich einen Vergleich zu den Richtlinien über Verkehrstüchtigkeit - diese ist bei mir jedoch erst recht nicht eingeschränkt...

Das Problem sei, daß ich, als psychisch Kranker, nach den Diagnoserichtlinien (die sie mir aber nicht konkrekt nannte) für den Umgang mit Waffen nunmal nicht persönlich geeignet sei. Sie räumte zwar ein, daß das zwar auch Auslegungssache sei; von ihr würde ich ein positives Gutachten aber nicht bekommen. Punkt.

Wozu brauche ich eigentlich einen Gutachter, der sich auf Richtlinien bezieht, auf die sich die Behörde auch beziehen könnte? "Psychisch krank" ist ein weites Feld, das so ohne weiteres nicht auf die persönliche Nichteignung schließen läßt. Wenn meine SBine Einschränkungen meiner Eignung befürchet, sie verglich das mit der Kenntnisnahme über eine Amputation, dann muß ein Gutachter klären, ob Einschränkungen bestehen, und wenn ja, ob sie ausreichen, die Nichteignung anzunehmen. "Psychisch krank = ungeeignet" ist eine sehr undifferenzierte Aussage. <_<

Die Gutachterin hat meiner Meinung nach entweder keine Ahnung, dafür aber Vorurteile und die Hosen gestrichen voll.

Oder vielleicht will sie auch einfach nicht, weil ihr Waffen grundsätzlich suspekt sind?

Vielleicht beides, jedenfalls hat sie sich einfach aus der Affäre gezogen.

Ich würde in so einer Angelegenheit niemals zu einer Frau gehen! Niemals nie nie nicht!

Hoffentlich finde ich einen - wenn das Geschlechterverhältnis dann aber so aussieht wie bei den Psychotherapeuten (in meiner Stadt ca. 10 Frauen zu 1 Mann), sieht die Chance leider nicht so gut aus.

Ist hier vielleicht jemand, der einen Gutachter empfehlen könnte?

Grüße

Borsig

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