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IGNORED

Keine gravierenden Verstöße bei Waffenkontrollen


zielvier

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Hier:

http://www.esslinger-zeitung.de/lokal/stut...tikel641650.cfm

„Es gab keine gravierenden Verstöße, die einen Widerruf der Waffenbesitzkarte oder ein Bußgeld rechtfertigten.“ Es wurde höchstens eine fehlerhafte Aufbewahrung festgestellt, die aber durch Beratung und anschließende Nachbesserung beseitigt werden konnte. Laut Marek war meist ein Waffenschrank vorhanden, jedoch ein Älterer, der den heutigen Klassifizierungen nicht mehr entspricht und durch einen aktuellen Tresor ersetzt werden musste."

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