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IGNORED

Unterschied von "nicht zuverlässig" und "in der Regel nicht zuverlässig"


dorengo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Die Verwalötungsbehörde ist aber nun mal (leider ?) nicht an Gerichtsbeschlüsse gebunden. Selbst bei Einstellungen nach §153/153a und max. 1000,- Zuahlung wird sehr oft - zumindest in einigen Behörden- versucht, einen Verstoß zu konstruieren oder aber eine sehr negative Zukunftsprognose zu etablieren. Dies mit z.T. als abenteuerlich zu bezeichnenden Begründungs-Klimmzügen.

Ein interessanter Versuch ist auch, ein sogenanntes "uneinsichtiges Nachtatverhalten" als negativen Punkt auszulegen.

Wenn jemand sich also auf einen "Handel" mit der StA eingelassen hat und sich mit einer Einstellungnach 153/153a einverstanden erklärt um das meist schon lange laufende Verfahren endlich zum Abschluß zu bringen (ihm also eine geringe Schuld, meist Fahrlässigkeit zur Last gelegt und dann mit einer Zahlung beendet wird), wird er bei einer anschließenden Stellungnahme natürlich darlegen, dass er nichts verkehrtes gemacht habe.

Jetzt ist er in einem besch... Käfig.

Räumt er das Fehlverhalten (welches zur Einstellung führte) ein, ist die Bestätigung für die angenommene Unzuverlässigkeit vorhanden. Wehrt er sich gegen den Vorwurf, wird ihm besagtes "uneinsichtiges Nachtatverhalten" ebenfalls negativ ausgelegt und damit die Zukunftsprognose zur Aberkennung der Zuverlässigkeit führen.

Interessant sind auch Aussagen, dass, selbst bei einem Freispruch, allein wegen der stattgefundenen Ermittlungen, auf Unzuverlässigkeit erkannt würde.

Hier hat sich - zum Glück nur in einigen Behörden- eine Denkweise etabliert, die nur an eine Justiz außerhalb der Justiz denken lassen kann und die leider auch nicht an den Grundsatz "in dubio pro reo" gebunden ist. Dieser gilt nur im Strafverfahren, nicht bei den Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde. Hier ist die Möglichkeit einer gewissen Willkür leider nicht von der Hand zu weisen.

Die Verwaltungsbehörde betätigt sich dann als Kläger, Staatsanwalt und Richter in einer Person/Behörde. Dann wird der Weg für den Betroffenen lang, hart, nervenzehrend und teuer.

Geschrieben
Eingestellt ist eingestellt.

Wieso sollte jemand, dessen Verfahren (wir sprechen von Ermittlungsverfahren) eingestellt wurde, schlechter gestellt werden, als jemand der, bspw., zu 30 Tagessaetzen verurteilt wurde? Eine Geldauflage oder sonstige Auflage ist KEIN Strafbefehl. Tlw. abenteuerlich wie hier sogenanntes Recht ausgelegt wird.

Ich verweise hierzu auf das höchstrichterliche Urteil BVerwG 1 B 134/95. <_< Und das findet nunmal in der Praxis bei den Waffenbehörden Anwendung, auch wenn es Dir persönlich abenteuerlich erscheint.

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