Zum Inhalt springen
IGNORED

Griffstück und Schlitten getrennt verkaufen


Commerzgandalf

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo ich bin gerade dabei eine Pistole zu verkaufen.

Nun wurde ich von einigen Leuten gefragt ob ich auch nur das Oberteil verkaufe.

Nun meine Frage geht das? natürlich rein rechtlich.

Das ich das Oberteil an Person X verkaufe und das Griffstück an jemand anderes?

Weil die Waffe als eine Pistole in meiner WBK steht.

Geschrieben
Hallo ich bin gerade dabei eine Pistole zu verkaufen.

Nun wurde ich von einigen Leuten gefragt ob ich auch nur das Oberteil verkaufe.

Nun meine Frage geht das? natürlich rein rechtlich.

Das ich das Oberteil an Person X verkaufe und das Griffstück an jemand anderes?

Weil die Waffe als eine Pistole in meiner WBK steht.

Oberteil (als Wechselsystem) an einen Privatkäufer und Griffstück an Händler -> kein Problem.

Griffstück an Privat wohl eher nicht, es sei denn, er opfere einen Eintrag hierfür. Als Ersatzteil oder auf Vorrat kann er´s ja nicht kaufen. Und falls ursprüngliches Griffstück kaputt, wird´s beim Büchser gegen ein neues ausgetauscht.

Wenn die Leute nur das "Oberteil" haben wollen (hab ich auch schon gemacht, um an ein günstiges Wechselsystem zu kommen), verkauf es ihnen doch zum Preis der ganzen Waffe, freie Kleinteile kannste ja mitliefern, und gib das Griffstück beim Amt ab, falls kein Büchser es (ggf. umsonst) haben will.

Ohne dass du das Griffstück legal abgegeben hast, erfolgt auch kein Austrag aus deiner WBK.

Geschrieben
Wenn die Leute nur das "Oberteil" haben wollen (hab ich auch schon gemacht, um an ein günstiges Wechselsystem zu kommen)

Die Waffe muß buchhalterisch getrennt werden, in ein WS und ein Griffstück.

Das alte Griffstück mit dem neuen WS ist dann wieder buchhalterisch herzustellen.

Und dann als eine zusammengesetzte Waffe dem Beschussamt zur Prüfung vorzulegen.

Schnuffi

Gast solideogloria
Geschrieben

Ich hoffe, dass Schnuffi meint, dass das ganze über einen BüMa laufen muss und nicht einfach so über egun geht. Da ist sonst ein gewisses Ärgerpotential vorprogrammiert, welches ggf. die Abgabe weiterer Waffen durch beide Beteiligte nach sich ziehen kann.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.