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IGNORED

Gibt es Aufsichts / Kontrollpflichtsverletzungen bei längerer Abwesenheit?


Benelli M4

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Darf mann die Waffen einige Monate (natürlich im Tresor / Waffenschrank) unbeaufsichtigt im Haus lassen??? oder muss man bei mehrmonatiger Abwesenheit die Waffen woanders unterbringen....?

Gibt es dazu einen §§?

Danke

Geschrieben

Du wirst nicht um ein Gespräch mit deinem SB herum kommen!

Meine Erfahrung:

1997:

4 Monate nicht Zuhause, Waffen (LW u. KW) in der Wohnung (Miete) = keine Problem mit dem Amt

2001:

6 Monate nicht Zuhause, Waffen im Keller des eigenen Hauses (Anliegerwohnung bewohnt) = keine Problem mit dem Amt

Ende 2002:

2 Monate (sehr kurzfristig) nicht Zuhause = Keine Chance für die Lagerung Zuhause, Lagerung bei einem Büchsenmacher

2003 und 2004:

Jeweils 4 Monate = keine Lagerung

2005/2007/2009 (Umzug von Baden Württemberg nach Bayern):

Lagerung möglich da im Hause jemand (keine „Berechtigte Person“!) lebt.

Frage nach den Vollzugshinweise der Behörde für Inneres Hamburg, mir liegt nur eine des Bay. Innenministeriums vor.

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