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IGNORED

4 mm m20


Boron74

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin, Moin

wollte mich mal schlau machen wie es nun eigentlich

mit den 4 mm M20 Kurzwaffen aussieht.

Gilt bei diesen nun der selbe Bedürfnisnachweis wie

beim ursprünglichen Orginal ?

Im Netz finden sich dazu unterschiedliche Aussagen...

Hintergrund ist eine schöne 1911er, den eine ältere Dame

loswerden möchte...

Bin Dankbar für Infos...

Gruß

Kai

Geschrieben

WaffG Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 3:

Ist eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine Waffe umgearbeitet worden, deren Erwerb und Besitz unter erleichterten und wegfallenden Erlaubnisvoraussetzungen möglich wäre, so richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe.

Konkret bedeutet das für dich:

Da es die 1911er als Ursprungswaffe nur mit Bedürfnis gab wirst du auch den Umbau nur mit Bedürfnis bekommen.

Meiner Meinung nach ist diese Regelung dumm und gehört abgeschafft, aber sie ist nun mal leider geltendes Recht.

Geschrieben

Danke für die Info.

Hatte mir sowas schon fast gedacht...

Könnte jagdliches Übungschiessen als Bedürfnis durchgehen ?

Werde das am Montag mal klären...

Geschrieben

Hallo Boron74,

schau Dich mal in den Sportordnungen von BDS und DSU um, die haben beide Disziplinen für umgebaute Waffen im Kaliber 4mmM20.

Grüße

Max

Geschrieben

Wie sieht es mit dem Munitionspreis aus? Ich habe die Entwicklung nicht verfolgt, der war früher mit Grosskaliber gleichwertig.

Wer das Teil aus rechtlichen Gründen nicht braucht kann ebenso mit 9 mm Luger schiessen.

Geschrieben

Also dann...

Heute habe ich bei der Behörde angefragt.

Zu meinem Pech ist in meiner Behörde gerade Notbesetzung

angesagt. Keine konkrete Infos... Nur das für eine solche

Waffe das besagte Bedürfnis bestehen muss!

Tja, ich sagte daraufhin das ich ja durchaus ein Bedürfnis

für eine Waffe im Orginalkaliber habe und eine solche

auch besitze ( Grundlage Jagdschein )

Die gute Frau sagte mir daraufhin, dass eine solche

Waffe ja nicht zur Jagd geeignet wäre.

Das ist natürlich klar !

Naja, letztlich sind wir zu folgenden Schluss gekommen:

die gute Frau prüft nun das Bedürfnis Jagdschein und

ob eine 4 mm M20 das Kontingent belastet.

Ich halte Euch auf dem laufenden...

Gruß

Kai

Geschrieben

@ Shooter

Wenn genug wiederladefähige Hülsen auf dem Markt......

@ SO36

Wenn es nicht das Originalkaliber ist, rechtlich die Axxxxkarte.

Nachdem ich meine im Originalkaliber eingetragen hatte, meinet mein SB nur: "Nächstes mal was richtiges?!"

Geschrieben

Meinst Du man kann die 4mmM20 auf das original Kaliber umtragen lassen, ohne einen neuen Voreintrag zu verschwenden?

Kann ich mir in DE kaum vorstellen?!

Geschrieben

Wie Ihr es vermutet hattet...

Jetzt habe ich es amtlich...

Für einen solche Waffe bedarf es tatsächlich eines Nachweises des Bedürfnis des Orginalkalibers.

Begründung: "Solche Waffen lassen sich ja so leicht wieder zurückbauen"

Tja, armes Deutschland ! Alles wegen einer "Spielzeugwaffe"

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