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IGNORED

Frage zur Lagerung


erik_fridjoffson

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Geschrieben

Hallo Mitstreiter,

ich habe mehrere Fragen, aber zuerst die Ausgangssituation:

Mein Vater besitzt auf WBK mehrere Kurz-und Langwaffen. Diese möchte er langfristig bei mir Einlagern.

Tresore sind in ausreichender Anzahl und Klasse vorhanden. (Diese Waffen sind ein Erbteil die ich irgentwann einmal bekommen werde)

Frage1: Kann ich seine Waffen dauerhaft zusammen mit seiner WBK einlagern?

Frage2: Kann ich diese Waffen, in Kal. für die ich den MunErwerb habe zum Schiessen nützen?

Ich weiss, das das über Leihschein für max 1 Monat geht, aber das nervt manchmal einfach.

Erik

Geschrieben

@ Frage 1:

Der § 12 (1) Nr. 1 Buchstabe b kennt für die Zwecke der Aufbewahrung die Monatsfrist und den vom Bedürfnis umfassten Zweck nicht.

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1.

als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a )

lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

b )

vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung

erwirbt;

Trotzdem ist das nicht als Dauerinstitution gedacht, sondern der Zeitraum muss im voraus absehbar sein (siehe Begriff "vorübergehend" und im weiteren Kommentar Steindorf). Ich würde mit der Behörde sprechen.

Dein Vater könnte dauerhaft einen Schrank bei Dir einstellen, für den Du KEINEN Schlüssel hast.

Der Sonderfall "häusliche Gemeinschaft" wird nicht gegeben sein, nehme ich mal an.

@ Frage 2:

Frage2: Kann ich diese Waffen, in Kal. für die ich den MunErwerb habe zum Schiessen nützen?

Dauerhaft nein. Das geht nur nach § 12 (1) Nr. 1, Buchstabe a (siehe oben). Also mit Leihschein, mit vom Bedürfnis umfassten Zweck und mit Monatsfrist (Sonderfälle wie § 18 WaffG usw. mal außen vor).

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