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GKBubi

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Geschrieben

@alle

zerreist mich bitte nicht in der Luft, aber ich bin mir sicher, anlässlich der Novellierung des Waffenrechts 2009 eine (offizielle) Textpassage gelesen zu haben, in der Sinngemäß drinsteht:

"da die anlasslosen Kontrollen im Interesse der öffentlichen Sicherheit seien, sind die Kosten von der Allgemeinheit zu tragen".

Trotz Google und SuFu finde ich diesen Text (bzw. den Link dazu) weder im Netz noch im WO.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Gruß

GKBubi

Geschrieben
Schau mal in den neuesten Beitrag meines Blogs.

Hallo Michael,

vielen Dank für deine Hilfe. :icon14:

Der Link auf deine Seite funktioniert bei mir zwar nicht, da ich diese Bundesdrucksache schon gespeichert hatte, war es ein Leichtes die dann zu finden.

Gruß

GKBubi

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