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IGNORED

WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich


dragon08

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Hallo

Im Zuge meiner Erweiterung der WBK von 2 auf 12 Stück wurde ich jetzt vom zuständigen Referenten angeschrieben, dass gem. § 52 AVG ein Sachverständigenbeweis notwendig geworden ist. Um Erweiterung wurde nicht mit der Begründung der Erstellung einer Sammlung angesucht, dann wäre es ja verständlich.

Die Erweiterung habe ich wie folgt begründet.

- 2 zusätzliche Waffen zur Bereithaltung zur SV am Nebenwohnsitz

- 2 zusätzliche Waffen zum GK Sportschiessen am Nebenwohnsitz

- 2 zusätzliche Waffen zum KK Sportschiessen am Nebenwohnsitz

- 2 zusätzliche Waffen zur Bereithaltung zur SV am Hauptwohnsitz

- 2 zusätzliche Waffen zum KK Sportschiessen am Hauptwohnsitz

Die Begründung für den Nebenwohnsitz beruht darauf, dass ich der Meinung bin, dass der Transport vom HWS zum NWS und umgekehrt nicht zweckmäßig und zulässig ist.

Diese Angaben wurden vom Referenten bereits geprüft.

Ich habe ebenfalls angegeben, dass ich das Sportschiessen auf das KK Schießen ausweiten möchte. Der Referent trat hierzu mit meinem Verein in Kontakt und wollte wissen ob diese Disziplinen angeboten werden. Diese werden natürlich angeboten.

Meiner Meinung nach kann sich der Sachverständigenbeweis nur mehr auf meine Begründung beziehen, dass sportlich verwendete Waffen nicht unbedingt zur Selbstverteidigung geeignet sind (Tuning, Sicherheit, ...).

Leider hatte ich noch nicht die Möglichkeit mit dem Referenten Kontakt aufzunehmen

Ich erwarte mir von einem Verwaltungsbeamten, dass er die ihm zugeteilten Aufgaben seines Aufgabenbereiches ohne Zuhilfenahme Dritter erledigen kann.

Ich will dem Beamten nichts vorwerfen, aber ich nehme an, dass dies sein letzter Ausweg ist, um meine gut begründete Erweiterung nicht genehmigen zu müssen.

Musstet bei euren Erweiterungen (außer Sammlungen) jemals ein Sachverständiger zugezogen werden?

Gibt es Urteile, die diesen Vorgang verbieten oder zulassen.

Soll ich dem Sachverständigenbeweis zustimmen, kostet ca. 350- 500 Euro.

mfg

Dragon08

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Die Erweiterung habe ich wie folgt begründet.

- 2 zusätzliche Waffen zur Bereithaltung zur SV am Nebenwohnsitz

- 2 zusätzliche Waffen zum GK Sportschiessen am Nebenwohnsitz

- 2 zusätzliche Waffen zum KK Sportschiessen am Nebenwohnsitz

- 2 zusätzliche Waffen zur Bereithaltung zur SV am Hauptwohnsitz

- 2 zusätzliche Waffen zum KK Sportschiessen am Hauptwohnsitz

mfg

Dragon08

Euch Ösis kann man nur beneiden! :traurig_16::traurig_16:

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Euch Ösis kann man nur beneiden! :traurig_16::traurig_16:

NÖ!

Nicht nur die Vorteile ( SV als Bedürfnis) rauspicken, auch mal das ganze Waffenrecht anschauen!

Die SL-Thematik wäre z.b. für mich ein NO-GO!

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Euch Ösis kann man nur beneiden! :traurig_16::traurig_16:

hallo

naja ...

so klappt es ja auch nicht

max 1 waffe pro wohnung/zweitwohnung/grundstueck/arbeitsplatz

mehr geht ned

und pro gewuenschter sportdisziplin eine waffe

bei einer oder zwei disziplinen kann man es mit einer reserve/trainingswaffe versuchen, klappt aber oft ned

dann die verwendung der bestehenden zwei waffen zuordnen (SV wo oder welche disziplin) und ggf mit ergebnislisten belegen (platzierung ist voellig wurscht)

und dann fuer die geplanten waffen die verwendung zuordnen und belegen

die meisten BHs bzw das AB wien wollen auch immer die bestaetigung des vereins OSM darueber ob regelmaessiges training erfolgt. das ist zwar eigentlich im WaffG so NICHT vorgesehen, wird aber gemacht.

2 auf 12 wird nur in zb tirol gehen, in wien no way

angeblich geht normalerweise max 2 auf 8

daher max 2 auf 10 GUT BEGRUENDET beantragen und dann mit dem sachbearbeiter auf 8 einigen

viel erfolg

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Ich hab hier nur eine kurze Zusammenfassung meines Erweiterungsansuchens gepostet. Ich habe natürlich jede einzelne Waffe ausführlich begründet.

Gem. Waffengesetz und den dazugehörigen Erlässen sind 2 Waffen zur SV möglich und SV ist eine ausreichende Begründung und die Sportwaffen müssen nicht veräußert werden um Waffen zur SV zu haben.

Mir geht es aber mehr darum ob bei euren Erweiterungen schon einmal ein Sachverständiger hinzugezogen wurde.

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Ich hab hier nur eine kurze Zusammenfassung meines Erweiterungsansuchens gepostet. Ich habe natürlich jede einzelne Waffe ausführlich begründet.

Gem. Waffengesetz und den dazugehörigen Erlässen sind 2 Waffen zur SV möglich und SV ist eine ausreichende Begründung und die Sportwaffen müssen nicht veräußert werden um Waffen zur SV zu haben.

Mir geht es aber mehr darum ob bei euren Erweiterungen schon einmal ein Sachverständiger hinzugezogen wurde.

hallo

nur dass es ned so aussieht als ob es keine antwort mehr gibt:

davon stehen einige auf http://www.pulverdampf.at

lg

g

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