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Waffenbesitzsteuer


SeinePestilenz

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Salut zusammen,

ich habe ein Schreiben an die Politik bzgl. der aktuellen lokalen Planungen zur "Waffenbesitzsteuer" verfasst. Es kann gerne als Ausgangspunkt zur Generierung von Ideen für weitere Schreiben genutzt werden - nur bitte nicht einfach abschreiben (aber das wisst ihr hier ja ohnehin selbst).

Sehr geehrte Damen und Herren,

aktuellen Meldungen in den Medien zufolge plant die Stadt Stuttgart, eine sogenannte "Waffenbesitzsteuer" zu erheben. Als Staatswissenschaftler und behördlich legitimierter Waffensachverständiger habe ich dieses Ansinnen mit größtem Unverständnis und fachlicher Empörung zur Kenntnis genommen. Im Folgenden möchte ich in einigen ausgewählten Schlaglichtern meine schwerwiegenden Bedenken gegen derartig groben Unfug zum Ausdruck bringen.

1. Die geplante Steuer besitzt nicht nur keinerlei Lenkungsfunktion, es sind vielmehr für die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beträchtliche Negativeffekte zu erwarten. Dies wird unmittelbar durch den Umstand erkennbar, dass eine Besteuerung des legalen Besitzes von Waffen Anreize für illegalen Waffenbesitz schafft. Eine derartige Anreizlage kann nicht in Einklang mit dem öffentlichen Interesse stehen, dessen Ziel es ist, den Erwerb und Besitz von Waffen in durch das Waffenrecht geordnete Verhältnisse zu stellen. Der am Waffenbesitz interessierte Bürger soll diesen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ausüben, nicht aber in die Illegalität gedrängt werden. So ist durch eine Waffenbesitzsteuer beispielsweise das Entschwinden vieler Erbwaffen in die Illegalität zu befürchten. Diese Waffen wären folglich dem direkten rechtsstaatlichen Einflussbereich auf Dauer entzogen.

2. Belange von gesellschaftlicher bzw. kultureller Bedeutung werden aus guten Gründen seit jeher staatlich - auch durch entsprechende Ausgestaltung des Steuersystems - unterstützt. Eine Waffenbesitzsteuer hingegen greift in diese Angelegenheiten auf subversive Art und Weise ein: Sportschützen, Jäger, Sammler und Sachverständige haben gemäß den strengen Anforderungen der §§ 4, 8 WaffG bereits gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung besonders anzuerkennende Interessen belegt. Die Besteuerung der Sportschützen würde der Förderung und der Autonomie von durch das Bundesverwaltungsamt anerkannten Sportdisziplinen zuwider laufen. Eine Besteuerung der Jägerschaft würde die Diskriminierung von Natur- und Umweltschutz bedeuten. Sammler, die nach den Anforderungen des Waffengesetzes die kulturhistorische Bedeutsamkeit ihres Sammelgebietes stets nachzuweisen haben, stünden plötzlich einer „Kultursteuer“ gegenüber. Sachverständige, welche oftmals auch in öffentlichem Auftrag tätig werden, sähen sich einer Strafabgabe auf Sicherheit, Forschung, Wissenschaft, Lehre und Bildung gegenüber. Eine derartige Situation beschreibt einen Zustand, wie er gerade das Gegenteil des öffentlichen Interesses darstellt.

3. Das durch die Stadt Stuttgart zur Frage der Umsetzbarkeit einer Waffenbesitzsteuer eingeholte Gutachten geht beispielsweise von einer Differenzierbarkeit zwischen „Hobbyschützen“ und „ständig trainierenden“ Schützen sowie zwischen „Amateursammlern“ und „Profis“ aus. Diese unterstellte Differenzierbarkeit widerspricht sämtlichen Realitäten des strengen deutschen Waffenrechts. Nach den waffenrechtlichen Vorschriften hat der Sportschütze sein Bedürfnis nach Maßgabe der §§ 14, 15 WaffG eingehend zu belegen und durch ständiges Training aufrecht zu erhalten. Es existieren demnach – auch in Verbindung mit dem Aufwand der Erlangung waffenrechtlicher Erlaubnisse – keine sogenannten „Hobbyschützen“. Auch von „Amateursammlern“ kann keine Rede sein, denn jeder Sammler hat nach § 17 (1) WaffG die besondere kulturhistorische Bedeutsamkeit seines explizit festzuhaltenden Sammelgebietes eindeutig zu belegen. Es bleibt festzuhalten, dass der von der Stadt Stuttgart beauftragte Gutachter offensichtlich mit der zugrunde liegenden Materie nicht vertraut war oder ist.

4. Steuern besitzen seit jeher eine Signalwirkung für die Bevölkerung. Eine - wie in den vorangehenden Punkten beschrieben - willkürlich erhobene Waffenbesitzsteuer verunsichert den Bürger und lässt ihn an der Integrität des Steuersystems zweifeln. Vielfach lässt sich bereits die Frage vernehmen, welche anderen Steuern zukünftig plötzlich aus heiterem Himmel erfunden werden könnten. Eine derartige Verunsicherung ist immer auch begleitet von Konsumverzicht, da die Bürger aufgrund von Zweifeln über die zukünftige Steuersituation sparen. Das so induzierte Sparen wird die Finanzsituation der öffentlichen Hand weiter verschlechtern.

5. Die Wirkung einer Waffenbesitzsteuer ist auch hinsichtlich der Generierung von Steuereinnahmen höchst inkonsistent und demnach negativ zu beurteilen. Finanzbürgermeister Michael Föll äußert sich in der Presse, der Anlass für die geplante Waffenbesitzsteuer liege in den Finanzproblemen der Stadt Stuttgart. Will man jedoch Steuereinnahmen mit diesem Instrument erzielen, so ist diese Zielsetzung unverträglich mit einer steuerinduzierten Reduzierung des Legalwaffenbesitzes, wie sie Zweifellos der Fall wäre. Da die Steuer, wie in Punkt 1 bereits erörtert, überdies keinen Lenkungszweck erfüllen kann, verbleibt lediglich ein negativer Nettoeffekt.

Gemäß meinen hier dargelegten Argumenten erwarte ich von der Politik, keine unsinnigen Unterfangen zu projektieren, die nicht nur mit wesentlichen Bürokratiekosten und Beeinträchtigungen der gerechtfertigten Interessen der zuverlässigen privaten Legalwaffenbesitzer verbunden sind, sondern darüber hinaus noch die Sicherheit unseres Landes durch Förderung des illegalen Waffenbesitzes gefährden. Die nächsten Schritte in dieser Angelegenheit werde ich sehr genau verfolgen und auch in meinem sozialen Umfeld diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen

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