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IGNORED

KK-Einstecklauf Kriegsmaterial oder frei?


Flens69

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe einen Einstecklauf in .22LfB, bei dem der Verschluß fehlt. D.h. es ist nur der Lauf im Gehäuse. Allerdings ist das Teil, welches Erma in den 1950er Jahren fertigte, ursprünglich für den M48 Panzer gedacht gewesen. Nun heißt es im aktuellen österreichischen Waffenrecht im §2 Abs.2:

"Die Bestimmungen über Schußwaffen gelten auch für Lauf, Trommel, Verschluß und andere diesen entsprechende Teile von Schußwaffen, auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind, sofern sie verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einteckläufe mit Kaliber unter 5,7mm."

Nun ist das Teil meiner Ansicht nach nicht schußfähig (kein Verschluß verfügbar und einen M48 Panzer wäre dann zum Schießen auch noch nötig....). Ferner ist es ein Einstecklauf mit Kaliber unter 5,7mm. Diese beiden Argumente sprechen dafür, dass das Teil in Österreich frei ab 18 Jahren ist.

Auf der anderen Seite wird im Gesetz auf Kriegsmaterial verwiesen, wozu das Teil wohl zu zählen ist, oder? Damit wäre es ja Kat.A mit Ausnahmegenehmigung. Wer kann genaueres und fundiertes Wissen über die rechtliche Einstufung eines solchen Gegenstandes geben?

Geschrieben

Deine Frage ist interessant und gleichzeitig schwierig zu beantworten.Die KM Verordnung besagt das das Zeugs im Prinzip KM Material ist da militärischer Herkunft und ein Teil für einen Panzer. Es sind z.B auch Lafetten von Mg´s Kriegsmaterial.

Alles was mit Waffen zu tun hat (ausser Repetiergewehre,Bajonette) und Militärischer Herkunft kommt ist in Österreich schon Problematisch.Deshalb gibt es bei uns auch keine M1 Garands,SVT 40,M1 Carabine´s und andere HA´s Militärischer herkunft da sie unter die Km Verordnung fallen. :traurig_16:

Es kann aber auch sein das ich mich absolut irre da es wieder einen Passus in der Km Vo gibt das .22 Lr von der Km VO ausnimmt,soweit ich weis betrifft dies aber nur HA Waffen.

Un jetzt kommt noch ein Clou: Die KM verordnung ist veraltet und wird teilweise nicht mehr angewendet,sodas es in solchen Sachen absolute Rechtsunsicherheit gibt.Noch dazu hat die KM Vo nicht das Bundesministerium für Inneres definiert sondern das Bundesministerium für Finanzen. :gaga:

Klare Gewissheit bringt eigendlich nur ein Anruf im BMI,dort befassen sich Leute mit diesen fragen.

Geschrieben
Un jetzt kommt noch ein Clou: Die KM verordnung ist veraltet und wird teilweise nicht mehr angewendet,sodas es in solchen Sachen absolute Rechtsunsicherheit gibt.Noch dazu hat die KM Vo nicht das Bundesministerium für Inneres definiert sondern das Bundesministerium für Finanzen. :gaga:

Österreich halt. Als ich zum Kirchenaustritt in der BH auftauchte und keinen Taufschein dabeihatte, vom Verwaltungsgerichtshof laut Urteil irgendwas1988 bestätigt, wurde mir ein Erlass vom Unterrichtsministerium gezeigt. Der ist neueren Datums (auch alt aber nicht aus den 80ern) und deshalb für die Behörde verbindlich. Angeblich.

Musste ich eben nochhmal zur BH fahren, auf die Jahre aufgelegt rechnet sich Mehrverbrauch an Sprit ;-) Und, nein, ich bin nicht wegen der bekanntgewordenen Missbrauchsfälle ausgetreten.

Als positiv denkender Mensch, man möchte mich beinahe als naiv bezeichnen, glaube ich auch ganz fest, dass in Österreich ein unausgelasteter Beamter sofort eine neue Aufgabe zugewiesen bekommt. Nur dadurch ist zu erklären, warum der Erlass aus dem Unterrichtsministerium kommt .... der für die neue Aufgabe des Beamten vorgesehene Stempel war noch nicht verfügbar. Schuld ist die Post.

Personal

Ohne

Sinnvolle

Tätigkeit

Schönen Feiertag und grosses Tschuldigung an die Postler david

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