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IGNORED

Sachkundelehrgang....


ComefromHell

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Geschrieben

Das ist korrekt. Ein teilnehmender Behördenvertreter hat laut Gesetz automatisch die Funktion eines weiteren Beisitzers.

Ich hetze jetzt mal: Wenn der Behördenmitarbeiter die Prüfung nicht selbst bei der Behörde 2 Wochen vorher angemeldet hat, die eigenen staatl. Anerkennung besitzt und als Ausbildungsträger fungiert, darf er gar nie nicht bescheinigen.

Will er sich auf § 3 Abs.2 Buchstabe c beziehen, fehlt ihm eine hier explizit aufgeführte Voraussetzung: die vorangegangene behördliche Ausbildung der Prüflinge.

Wenn man dies weiterspinnt, darf die Behörde - was überall anders gehandhabt wird- selbst auch nur prüfen, wenn eine behördliche Ausbildung der Adepten vorausgegangen ist.

Ich könnte jetzt noch weiter "annehmen", aber das lassen wir aus gutem Grunde.

Es bleibt zu hoffen, auch wenn einige jetzt wieder heulen werden, dass zukünftig eine Bundeseinheitliche WSK durch eine entsprechende Institution mit zentral aus- und fortgebildeten Referenten und Prüfern unabhängig von den sehr oft selbst nicht sachkundigen Behörden durchgeführt wird.

Es haben viele noch überhaupt nicht verstanden, dass man ihnen über den Weg der WSK erhebliche Unannehmlichkeiten bereiten kann und wird. Erste Versuche steigen bereits.

Stellen wir mal einen hypothetischen Fall dar:

Eine WSK wird im Auftrag eines Vereins oder eines staatl. anerkannten Prüfers von einem Beauftragten organisiert. Alle Anmeldungen, Fristen und sonstigen gesetzlichen Vorgaben werden erfüllt. Die Behörde erhält alle Daten, kennt und schätzt die Referenten und den Lehrgangsleiter, kennt die Unterlagen, die Schießstätte usw.

Also alles absolut Gesetzeskonform, eher etwas überdurchschnittlich genau.

Lehrgang wird mit mehr als der erforderlichen (dies ließe sich nachweisen) Stundenzahl absolviert, es wird nicht wie üblich ein Referent, meist auch Prüfer eingesetzt, sondern derer drei.

Es werden keine (weil dies verboten ist) Vereinswaffen eingesetzt, sondern Privatwaffen für den praktischen Teil.

Prüfung wird wie vorgeschrieben durchgeführt, um alle Zweifel im Keim zu ersticken, nimmt ein Behördenvertreter daran teil und ist vor allen Teilnehmern voll des Lobes.

Alle bestandenen Lehrgangsteilnehmer bekommen eine vom staatl. anerkannten Lehrgangsleiter unterschriebene und mit seinem Zulassungs-Az. versehene, in Wortlaut und Ausgestaltung von der Behörde genehmigte Urkunde ausgehändigt, die Durchgefallenen ebenfalls.

Das über den Verlauf und das Ergebnis der Prüfung angefertigte Protokoll wird der Behörde unverzüglich zugeleitet.

Die Prüflinge beantragen nach eigenem Gusto bei verschiedenen Behörden an ihren jeweiligen Wohnorten WBK`s, diese werden problemlos ausgestellt.

Nach Jahr und Tag entscheidet eine Behörde, diese WSK wird annulliert und sie benachrichtigt über diesen Umstand alle anderen Behörden.

Diese entsprechen dem Auftrag und entziehen z.T. mittlerweile erfolgreichen Schützen (sucht euch aus, was sie für Titel errungen haben) die WBK`s wenn sie nicht innerhalb von 2 Wochen/4Wochen einen neuen WSK-Nachweis erbringen.

Auch die Behörde, deren Vertreter bei der Prüfung anwesend ist, tut dies.

Als Begründung nehmen wir mal an, dass man es als nicht erlaubt ansieht, dass der staatl. anerkannte Lehrgangsleiter und Prüfer den Lehrgang von einem Beauftragten und Mitgliedern des Vereins hat organisieren lassen.

Die Begründung könnte lauten, dass der im Auftrag und unter Aufsicht/nach Weisung des staatl. Prüfers als Organisator auftretende Beauftragte als Ausrichter und Ausbildungsträger angesehen wird und nach Auffassung der Behörde DIESER einer staatl. Anerkennung bedarf.

Und schon hättet ihr ein erhebliches Problem.

Ein weiterer hypothetischer Fall: Verein macht WSK-Prüfung, aus den umliegenden Vereinen nehmen Mitglieder daran teil. Wird überall genau so gehandhabt.

Prüflinge bekommen vom SV Hinterladung ihre Bescheinigung und beantragen WBK`s, bekommen diese auch.

Nach Jahr und Tag entziehen die Behörden auf Anweisung die WBK`s wieder.

Begründung könnte lauten, dass Vereine nur für ihre Mitglieder die WSK bescheinigen dürfen. Eine Überprüfung der WBK-Inhaber auf die zum Zeitpunkt der WSK-Prüfung bestehende Vereinszugehörigkeit hat ergeben, dass nur wenige dem jeweils die WSK bescheinigendem Verein angehörten.

Hört sich komisch an - könnte auch komisch sein.

Edith meint, es könnte sehr viele Komiker geben

Geschrieben
Doch wir machen es ohne Verband(sprich Verbandsunabhängig) -- aber der Abteilungsleiter der Waffenbehörde ist bei der Prüfung anwesend und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Bescheinigung.

Hallo,

das hört sich aber sehr nach Herrn Walkenbach an?

MfG

Pirol 2

Geschrieben

Kann schneller vorbei sein, als mancher glaubt..........

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