Trapman Posted March 16, 2010 Share Posted March 16, 2010 Hallo, Ich wohne seit einige Jahre in Deutschland (Amerikaner) und werde jetzt eine WBK beantragen - alles ist geklärt dass dies geht da ich ein unbefristetes Aufenthaltstitel habe. So habe ich mit dem Wurftaubenschiessen wieder angefangen. Werde in November 2010 ein Jahr im Verein sein und somit kann ein Bedarf nachgewiesen werden und eine WBK ausgestellt werden. Nun die Frage: Ein Mitglied im Verein möchte seine Flinte an mich verkaufen. Ich wäre Eigentümer hätte aber kein Besitz. Ich hätte Nutzungsrecht da die Waffe im Verein bleiben würde und gemäss Waffenrecht aufbewahrt wird und auf seine WBK auch bleiben würde. Er braucht die Kohle...... Die Übergabe und Eintrag erfolgt dann in November..... Geht das? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tyr13 Posted March 16, 2010 Share Posted March 16, 2010 Willkommen im Forum. Ja, das geht (vom Gesetz) Macht aber einen vernünftigen Kaufvertrag und regelt darin am Besten auch die Aufbewahrung. Rechtlich "erwirbst" Du die Waffe und Munition immer nur vorübergehend auf dem Schießstand, und das ist nach §12.5 von der Erlaubnis-Pflicht befreit. Munition darfst Du auch "kaufen" aber ein "Berechtigter" muss sie "erwerben" also im Geschäft in Besitz nehmen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 16, 2010 Share Posted March 16, 2010 Willkommen im Forum.Ja, das geht (vom Gesetz) Macht aber einen vernünftigen Kaufvertrag und regelt darin am Besten auch die Aufbewahrung. Rechtlich "erwirbst" Du die Waffe und Munition immer nur vorübergehend auf dem Schießstand, und das ist nach §12.5 von der Erlaubnis-Pflicht befreit. Munition darfst Du auch "kaufen" aber ein "Berechtigter" muss sie "erwerben" also im Geschäft in Besitz nehmen. So ist es.................... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Trapman Posted March 16, 2010 Author Share Posted March 16, 2010 Das ist super. Dann werde ich demnächst ein stolzer Eigentümer ertstmal. Thanks! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tyr13 Posted March 16, 2010 Share Posted March 16, 2010 Dieses Thema und noch viel mehr kriegst Du dann auch noch in der Sachkunde vorgekaut. Das ist nicht immer so logisch und kundenfreundlich wie bei Deinem Problem. Lass Dich nicht entmutigen, Logik und gesunden Menschenverstand muss man manchmal im WaffG-Themenkreis abgeben. Auf jeden Fall viel Spaß Link to comment Share on other sites More sharing options...
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