Mrks Posted March 13, 2010 Share Posted March 13, 2010 Wie ist die rechtliche Situation beim Versand von Zündnadelwaffen (erwerbsscheinfrei, Konstruktion von vor 1871), ins europäische Ausland (besonders Niederlande/Belgien/Schweden)? Ist hier eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich oder geht das alles ohne Probleme, sofern die Zündnadelgewehre in den Ländern frei sind. Der Hintergrund meiner Frage ist, dass ich meine Sammlung abbaue und bei bisherigen Auktionen immer wieder Anfragen aus o. g. Ländern bekommen habe. Ich habe jedoch bisher immer abgelehnt. Danke euch für die Info. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 13, 2010 Share Posted March 13, 2010 Wie ist die rechtliche Situation beim Versand von Zündnadelwaffen (erwerbsscheinfrei, Konstruktion von vor 1871), ins europäische Ausland (besonders Niederlande/Belgien/Schweden)? Ist hier eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich oder geht das alles ohne Probleme, sofern die Zündnadelgewehre in den Ländern frei sind. Der Hintergrund meiner Frage ist, dass ich meine Sammlung abbaue und bei bisherigen Auktionen immer wieder Anfragen aus o. g. Ländern bekommen habe. Ich habe jedoch bisher immer abgelehnt. Danke euch für die Info. Originale Historische Wapen sind frei, aber eben nur Orignale und die Jahresbestimmungen kenne ich nicht genau. Entweder über die Niederländischen Botschaft in Berlin schriftlich nach telefonischer Vorankündigung erfragen oder schriftlich z.B. nachfragen bei Politie regio Utrecht Bijzondere wetten Stad Utrecht Postbus 8300 NL-3503 RH-Utrecht Artikel 18 Regeling Wet Wapens en Munitie enthält diverse Regelungen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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