MichaelDa Posted March 2, 2010 Share Posted March 2, 2010 Kontrolle_der_Aufbewahrung___Grenzen.pdf Auszüge: ... Meine Empfehlung kann daher nur lauten: Halten sie die gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften konsequent ein. Wenn die Behörde anfragt, geben Sie vollständig Auskunft. Wenn die Behörde zur Kontrolle kommt, schicken Sie sie weg, mit Hinweis auf dieTatsache, dass Sie mit der Geltendmachung von Kosten nicht einverstanden sind. Wenn Sie die Behörde einlassen, so gilt die Prüfung der Behörde allein den vonIhnen zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen, nicht der Frage, ob alleIhre Waffen ihm Schrank mit den Angaben in der WBK übereinstimmen. Wenn Sie die Behörde weggeschickt haben – eine zwangsweise Durchsetzung derKontrolle ist nicht zulässig – schreiben Sie die Behörde an und erläutern die GründeIhrer Weigerung (Kosten, Verhalten bei Prüfung) und verweisen nochmals auf diebereits zuvor erteilte korrekte Auskunft. Wie sagt der Volksmund: Wie man in den Wald hinein schreit, ……. Joachim Streitberger Rechtsanwalt Link to comment Share on other sites More sharing options...
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