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IGNORED

Empfehlungen zum Thema Waffenkontrolle


MichaelDa

Empfohlene Beiträge

Kontrolle_der_Aufbewahrung___Grenzen.pdf

Auszüge:

...

Meine Empfehlung kann daher nur lauten:

  1. Halten sie die gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften konsequent ein.
  2. Wenn die Behörde anfragt, geben Sie vollständig Auskunft.
  3. Wenn die Behörde zur Kontrolle kommt, schicken Sie sie weg, mit Hinweis auf die
    Tatsache, dass Sie mit der Geltendmachung von Kosten nicht einverstanden sind.
  4. Wenn Sie die Behörde einlassen, so gilt die Prüfung der Behörde allein den von
    Ihnen zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen, nicht der Frage, ob alle
    Ihre Waffen ihm Schrank mit den Angaben in der WBK übereinstimmen.
  5. Wenn Sie die Behörde weggeschickt haben – eine zwangsweise Durchsetzung der
    Kontrolle ist nicht zulässig – schreiben Sie die Behörde an und erläutern die Gründe
    Ihrer Weigerung (Kosten, Verhalten bei Prüfung) und verweisen nochmals auf die
    bereits zuvor erteilte korrekte Auskunft.

Wie sagt der Volksmund: Wie man in den Wald hinein schreit, …….

Joachim Streitberger

Rechtsanwalt

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