wuuzi Posted February 2, 2010 Share Posted February 2, 2010 hallo! Wollte mal nachfragen wie es um eine Langwaffe als vorderlader steht nach dem neuen gesetz (juli 2010) ist dann eine WBK nötig,oder reicht das einfache melden bei der polizei?? Weil es ja geheisen hat,alles wird registriert,aber eben "nur" registriert oder auch eine WBK nötig wird für eine Langwaffe mit gezogenen Lauf...Fragen über fragen... Grüße Wuuzi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Promo Posted February 2, 2010 Share Posted February 2, 2010 Zunächst: es gibt noch gar keine Aussage darüber wie das neue Gesetz aussehen wird. Das wird vor allem auch davon abhängen welches Baujahr deine VL-Waffe hat, ob sie vorher schon "antik" war oder nicht. Achja, und Waffenschein hat es in Österreich zwar gegeben, der war aber zum Führen von Kat.C und Kat.D Waffen da. Also einfach mal noch ein paar Tage abwarten und Däumchen drehen bis der erste Gesetzesentwurf heraußen ist! Gruß Georg Link to comment Share on other sites More sharing options...
wuuzi Posted February 6, 2010 Author Share Posted February 6, 2010 Hy! hab mich falsch ausgedrückt,meinte WBK pflichtig also psyhotest usw.. dafür machen,wie bei einer FFW. Warscheinlich aber nur bei der Polizei registrieren. Grüße Wuuzi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Promo Posted February 6, 2010 Share Posted February 6, 2010 Auch das kann man noch nicht sagen, hängt davon ab was im Entwurf steht. Ich gehe davon aus dass im Zuge der Evaluierung 2014 die Kategorien C und D wegfallen und nur noch verbotene und genehmigungspflichtige Waffen in Europa existieren; würde heißen dass Kat.C und Kat.D Waffen "plötzlich" auf das Plätze-Kontingent angerechnet werden. Gruß Georg Link to comment Share on other sites More sharing options...
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