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IGNORED

Das kommt mir irgendwie bekannt vor


ballwanz

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Geschrieben

Das passiert in Österreich. Erinnert uns das an was?

Gruss

Ballwanz

Verfasser:g.zakrajsek@querschuesse.at

Ein Brief aus dem Ministerium

Beim Waffengesetz geht nichts weiter – oder doch? Man weiß es nicht, das Innenministerium hüllt sich in tiefes Schweigen. Seit fast zwei Jahren schon.

Die Betroffenen werden schön langsam ungeduldig und schreiben untertänigst, wie es sich halt gehört für einen legalen Waffenbesitzer, an die Frau Minister.

Einer von ihnen hat jetzt einen Brief bekommen. Absender ein gewisser Herr Dr. Renner „für die Bundesministerin“, der aber den Brief auch nicht selber geschrieben hat. Geschrieben hat ihn nämlich Mag. Gartner, der gerade an der Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie herumbastelt.

Der Brief ist also sehr aufschlußreich, weil er ja von dem Beamten kommt, der uns letztlich das neue Waffengesetz bescheren wird. Es sieht ja so aus, als hätte die Frau Bundesministerin von all dem, was derzeit in den unteren Ebenen des Ministeriums so vorgeht, recht wenig Ahnung. Das war ja schon beim Schießmittelgesetz offensichtlich, erst die entschlossene Aktion der IWÖ hat hier das Schlimmste verhindert.

Zurück zum Schreiben aus dem Ministerium. Da steht wortwörtlich:

„Das österreichische Waffengesetz ist ein Regelwerk, das sowohl die Interessen der Befürworter als auch jene der Gegner des privaten Waffenbesitzes angemessen berücksichtigt.“

Wenn man das liest, wird einem ganz sonderbar zumute. Das ist also die offizielle Meinung des Innenministeriums zum Waffengesetz? Ein Gesetz als Interessensausgleich? Die Interessen der Gegner des privaten Waffenbesitzes müssen „angemessen“ berücksichtigt werden? Das wird tatsächlich als Aufgabe des Gesetzgebers angesehen? Auf welchem Mond leben diese Beamten? Ist das auch die Ansicht der ÖVP, die seit fast zehn Jahren dieses Ressort leitet?

Rhetorische Fragen gewiß, denn sie beantworten sich selbst und die Antworten sind bestürzend.

Was ist denn wirklich die Aufgabe eines Waffengesetzes, soferne man ein solches für nötig erachtet?

Ein Waffengesetz soll regeln, unter welchen Voraussetzungen rechtschaffene Bürger das Grundrecht, sich zu bewaffnen, ausüben dürfen. Es soll weiters Mißbräuche unter Strafe stellen und so zu verhindern suchen. Nichts anderes.

Es ist klar, daß man mit dem Waffengesetz keine Straftaten verhindern kann, denn es ist gar nicht für Verbrecher gemacht, die halten sich nämlich nie an solche Bestimmungen. Das Waffenrecht ist reines Ordnungsrecht, nichts anderes.

Es gibt Befürworter des privaten Waffenbesitzes. Das sind vor allem jene Menschen, die legal eine Waffe besitzen und die sich auch sonst an gesetzliche Regeln halten. Das sind aber auch Wissenschaftler, die festgestellt haben, wie schädlich Waffenverbote und restriktive Waffengesetze auf die Sicherheitssituation eines Landes wirken und das sind schließlich Menschenrechtsexperten, die den privaten Waffenbesitz als Grundrecht anerkennen und die aus der Geschichte wissen, daß Waffenverbote und restriktive Waffengesetze stets das untrügliche Kennzeichen totalitärer Diktaturen gewesen sind und immer noch sind.

Und es gibt Gegner des privaten Waffenbesitzes. Wir kennen sie, weil sie immer am lautesten schreien und auch am lautesten schreien dürfen. Argumente haben sie nicht aber Ideologien. Sie lehnen private Waffen ab und wollen, daß sich alle Waffen in der Hand des Staates befinden, wie es schon ihre heimlichen Vorbilder Stalin und Hitler, Mao und Pol Pot vorexerziert haben.

Die einen haben recht und die anderen haben unrecht. Die einen sind Demokraten und die andern sind es nicht. Der Vergleich dieser beiden Gruppen ist eine Beleidigung der Vernunft und einer Verhöhnung rechtschaffener Bürger.

Zwischen diesen Gruppen kann es daher keinen „Interessensausgleich“ geben.

Und wenn das Innenministerium Briefe schreiben läßt, wo von „Interessen der Gegner des privaten Waffenbesitzes“ die Rede ist und daß diese Interessen beim Waffengesetz zu berücksichtigen sind, ist das traurig. Nein, es ist nicht traurig, das ist ein Skandal.

Geschrieben

Ich verstehe das eigentlich ganz anders: privater Besitz (dazu zählt auch der Waffenbesitz) ist ein Grundrecht. Ein Waffengesetz darf also nur regeln, inwieweit dieses Grundrecht in bestimmten Ausnahmefällen eingeschränkt werden darf, wenn dies im öffentlichen Interesse ist. Einen Ausgleichsanspruch der Waffenhasser sehe ich überhaupt nicht als gegeben an. Was soll denn dann als nächstes kommen ? Ein Autorecht zum Interessenausgleich der Autohasser und Fahrradterroristen ? Aber so ist das - nicht nur in Österreich - eben. Wird Zeit, daß wir was dagegen tun bzw. nicht aufhören etwas dagegen zu tun. Wenn Dir der Brief vorliegt, dann beantworte ihn. Das gebietet schon die Höflichkeit. ^_^

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