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IGNORED

5 Jahre Dauerhafter Wohnitz in Deutschland, bevor man eine WBK bekommt.


dorengo

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Geschrieben

Wird das mit den 5 Jahren wirklich so genau genommen, wenn man eine WBK beantragen will ?

Es gibt ja auch deutsche, die ein paar Jahre in Europa gearbeitet und gelebt haben und nun wieder in Deutschland sind.

Mit einer WBK habe ich es überhaupt nicht eilig, das kann meinetwegen ruhig 3 Jahre dauern.

Aber ganze 5 Jahre, nur weil man vorher in Europa gelebt hat ? Das ist für mich nur Paragraphenreiterei, oder bin ich etwa gefährlicher oder böser, nur weil ich mal in Europa gelebt habe ? Was soll diese lange Karenzzeit ?

Geschrieben
Ansonsten waere das mal ein Falls fuer den EUGH.

Ich glaube nicht, dass dabei was rumkommt. Vom EuGH ist es allgemein anerkannt, dass aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Rechte eingeschränkt werden dürfen (vgl. Laserdrome-Entscheidung).

Auch wurde in der AWaffV eine Ausnahmeregelung getroffen in Hinblick darauf, dass die EU als Wirtschaftsgemeinschaft gegründet wurde und deshalb wirtschaftliche Betätigungen besonders geschützt sind.

§ 26 Abs. 5 AWaffV:

Auf Staatsangehörige eines Mitgliedstaates ist § 4 Abs. 2 des Waffengesetzes nicht anzuwenden, soweit sie im Geltungsbereich des Waffengesetzes ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit ausüben, die den Erwerb, den Besitz oder das Führen einer Waffe oder von Munition erfordert.

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