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Neuer Feststellungsbescheid BKA: "Thompson 1928" rechtmäßig!


carcano

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Nach einem entsprechenden Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 23.11.2009, in welchem das beklagte Bundeskriminalamt unterlegen ist, hat das BKA nun schnell reagiert und hat am 11.12.2009 einen neuen, gegenteiligen Feststellungsbescheid erlassen.

Inhalt im wesentlichen: die "Luxemburger Thompson", wie von Waffen-Schumacher importiert und u.a. von Blendinger vertrieben, ist ordnungsgemäß abgeändert; sie ist keine Kriegswaffe, sie ist keine verbotene Waffe, sie gehört zur Kategorie B, und sie ist zum sportlichen Schießen zugelassen (abhängig von der Magazinkapazität).

Näheres kann und wird die hier im Forum vertretene Firma Waffen-Schumacher sicher noch schreiben. Ich selbst führe ein paralleles Verfahren eines privaten Erwerbers. Alle Besitzer einer solchen Waffe sind Waffen-Schumacher jedenfalls zu Dank verpflichtet für deren Rechtsstreit und den von ihnen erwirkten Sieg. :-)

:eclipsee_gold_cup:

Cacano

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