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IGNORED

2 Vereine, wer kann Bedürfnis beantragen (BSSB)


Rome

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

ich bin seit einigen Jahren in einem Schützenverein, nachdem ich aber dort nur mit KK-Leihwaffe schiessen darf (die jades mal verstellt ist..) war ich eigentlich nie dort sondern habe immer nur in dem Verein meines Vaters, wo auch ich begonnen habe, mit dessen GK-Waffen geschossen.

Vor einiger Zeit habe ich also beschlossen mir doch eine eigenen WBK zu beantragen und bin deshalb auch noch dem 2ten Verein beigetreten (beide BSSB).

Meine 18 Schiessergebnisse in den letzen 12 Monaten hab ich auf jeden Fall zusammen, aber eben in einem Verein in dem ich erst seit ca einem halben Jahr auch offiziell Mitglied bin.

Kann der Zweitverein trotzdem schon ein Bedürfnis ausstellen? Ich bin ja seit Jahren im BSSB und einem Schützenverein, auch wenn ich immer in einem anderen geschossen habe.

Oder muss der Verein in dem ich länger als ein Jahr Mitglied bin die Ergebnnisse des anderen Vereins anerkennen und mir das Bedürfnis ausstellen?

Kompliziert aber für einen von euch sicher eine einfache Aufgabe.

Vielen Dank

Roman

Geschrieben
Kann der Zweitverein trotzdem schon ein Bedürfnis ausstellen? Ich bin ja seit Jahren im BSSB und einem Schützenverein, auch wenn ich immer in einem anderen geschossen habe.

Servus Roman,

der Verein stellt keine Bedürfnisse aus. Sprich mit den Zuständigen deines Verbands.

Beim BDS wäre die Angelegenheit problemlos.

Gruß Tauschi

Geschrieben
Sprich mit den Zuständigen deines Verbands.

Wenn beide Vereine korrekt gearbeitet haben, liegen dem Verband alle Mitgliedsdaten auch vor. Reich den Antrag über den neuen Verein ein mit dem Hinweis, dass Du schon länger im BSSB bist.

Merke: Der Verein reicht nur weiter. Die Befürwortung liegt eine Stufe höher. Sollte der Vereinsobere blocken, sprich mit dem Verband.

Hier ist der Antrag:

http://www.bssb.de/modules/Doc_Manager/files/33/Internet.pdf

Geschrieben

Vielleicht hilft Dir das weiter:

Zitat aus PDF Dokument BSSB (Richtlinien; Bedürfnisbescheinigung)

2.1 Definition „... mindestens seit 12 Monaten ...“ entweder mittelbares Mitglied und Verein sind seit mindestens 12 Monaten Mitglied im BSSB  die Bedingungen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG sind erfüllt

oder das mittelbare Mitglied ist nachweislich seit mindestens 12 Monaten Mitglied im DSB, aber noch keine 12 Monate im derzeitigen Verein (war vorher in einem anderen DSBVerein)  die Bedingungen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG sind erfüllt. Hier ist unter Umständen die Bestätigung beider Vereine (vorheriger und aktueller) einzuholen. Eine Anerkennung von Zeiten in einem anderen anerkannten Dachverband ist nach Prüfung möglich, die Mindest-zeit beim DSB/BSSB ist jedoch mindestens 6 Monate

Das komplette Dokument hierzu findest Du auf der Homepage des BSSB unter Waffenrecht => Richtlinien

http://www.bssb.de/modules/Doc_Manager/fil...mular2_BSSB.pdf

Geschrieben

Hallo,

kann ich auch so bestätigen: Wichtig sind nur mindestens 12 Monate beim Verband (BSSB) u. mind. 18 Schießbucheinträge mit erlaubnispflichtiger Waffe.

Also Antrag egal bei welchem Vorstand Deiner Vereine ausfüllen, dem Verband schicken u. dazuschreiben das Du seit soundsolange Mitglied beim BSSB bist (steht ja im Schützenpaß )

Schönen Gruß Markus (der auch beim BSSB ist)

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