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IGNORED

Zuverlässigkeit und Parktickets!


Prendergast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe mich gestern bei meinen Vereinskameraden aufgeregt,das ich immer Parktickets bekomme.Da ich viel unterwegs bin und wenig Zeit habe,kommt da schonmal einiges zusammen(Dieses jahr waren es best schon zehn! :confused::traurig_16: )..Ja ich weiss!

Was mich jetzt sehr verunsichert ist das meine Kameraden meinten ich setze damit meine Zuverlässigkeit aufs Spiel :confused:

In einem jahr ist meine Regelüberprüfung...da wird der sb dann einen Wiederholungstäter vor sich haben..stimmt das?

Ich meine mein sb ist coool...

Geschrieben

Auch wegen wiederholter OWI`s kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Die Behörde unterstellt dann die Ungeeignetheit zum Führen eines Fahrzeuges wegen Charakterlicher Mängel (Unbelehrbarkeit und Vorsatz).

Wenn die Unzuverlässigkeit da festgestellt wird, kann es für die WBK`s auch eng werden.

Man kann (und einige besonders eifrige Behörden werden es tun) kann dann unterstellen (Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen) das du mit deinen Waffen ebenso sorglos umgehst und gegen geltende Regelungen verstößt, wie bei der Nutzung deines Kfz.

Dabei kann sogar die gewerberechtliche Zuverlässigkeit flöten gehen.

Geschrieben
Na, ja, bei 60 Tagessätzen wird's gefährlich oder bei zwei Aufenthalten in der Ausnüchterungszelle... und danach sieht's ja nicht aus.

Heinrich

wurde das mit den 60 tagessätzen nicht gesenkt?

Geschrieben

Auszug aus dem Waffengesetz:

§5 Zuverlässigkeit

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die

1. a) wegen einer vorsätzlichen Straftat,

B) wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen,

Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen

gemeingefährlichen Straftat,

c) wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von

Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz

zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen

oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt

worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist,

wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch

nicht verstrichen sind,

d) wegen vorsätzlichen Vergehens gegen die öffentliche Ordnung, z.b. Parkvergehens oder Nichteinhalten der Überwachungsfristen bei Kraftfahrzeugen (TÜV).

e) fortgesetzten Ehebruchs oder dauerhaften Onanierens in einem Internetforum verwarnt wurden.

2. Mitglied

a) in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar

verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem

Vereinsgesetz unterliegt, oder

B) in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach §

46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt hat,

waren, wenn seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht

verstrichen sind,

3. einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder

unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die

a) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder

B) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche

Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder

c) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen

auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

4. innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit mit

richterlicher Genehmigung in polizeilichem Präventivgewahrsam waren,

5. wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften eines der in Nummer 1 Buchstabe c

genannten Gesetze verstoßen haben.

Es könnte also für Dich eng werden!

Geschrieben

@ SWJ: Sauber! :00000733: hat mir gefallen.

Aber im privaten Kreis würde ich dir gerne die Praktiken bestimmter Ordnungsbehörden darlegen.

Stichwort Tatsachen die die....

Wer Steak kauft obwohl er Gicht hat, frisst Fleisch. Wer Fleisch frisst, hat keine Achtung vor seinen Mitgeschöpfen. Wer Keine Achtung vor seinen Mitgeschöpfen hat und Fleisch frisst, wird, wenn er Hunger hat, auch Kinder fressen

Die Farbe sollte ich eigentlich weglassen, denn das dies Realität ist, kann man täglich bei der Verfolgung einiger Verfahren sehen.

Nicht überall und von jedem, aber von immer mehr, wenn diesem Treiben kein Riegel vorgeschoben wird. Leider lässt das Ordnungsrecht Beamten, die es darauf anlegen, sehr viele Möglichkeiten der Schikane.

Geschrieben

Prendergast, die Zuverlässigkeit kann durch Parkverstösse nicht tangiert werden, da ginge es wenn überhaupt um deine "Persönliche Eignung". Jemand der sein Kfz dort abstellt, wo die Stvo was dagegen hat, kann trotzdem durchaus die geistige Reife besitzen, Schusswaffen zu besitzen! Da mach dir mal keine Sorgen ;) Was ganz anderes wäre es, wenn du aufgrund von Verstössen gegen die Promille-Grenze auffällig wirst und zur MPU antreten musst, dann kann die Waffenbehörde durchaus deine Persönliche Eignung anzweifeln!

Geschrieben
Prendergast, die Zuverlässigkeit kann durch Parkverstösse nicht tangiert werden, da ginge es wenn überhaupt um deine ...

Hallo,

das mit dem Alkohol und den Waffen kann ich aus einem Vorfall im Bekanntenkreis bestätigen.

Da sollte man vorsichtig sein. Aber von den Waffen abgesehen, hat man ja auch eine Verantwortung den anderen Verkerhsteilnehmern gegenüber. Das ist eigentlich noch wichtiger.

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