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IGNORED

Einhandmesser in technisch abgeändeter Form


derfalk2001

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo an alle,

gestern beim gemütlichen Jägerstammtisch tat sich folgende Frage auf:

Darf man ein klassisches Einhandmeser führen, wenn man es technisch verändert, oder gilt das Verbot wegen seiner ursprünglischen Form oder Beschaffenheit?

Zur Sache: Es wurden 2 Messer gezeigt, welche abgeändert wurden. Zum einen ein Spyderco Police, bei dem links und rechts neben der Daumenöffnung die Stege weggesägt und verschliffen wurden.

Zum anderen ein Messer, bei dem man den kleinen Stift zum einhändigen Öffnen an der Messerflanke entfernt hat.

Beide Messer also so verändert, daß man nun zum Öffnen 2 Hände braucht.

Sind das nun klassische Taschenmesser , die man "so"führen darf, oder sind es immer noch Einhandmesser?

Geschrieben

Einhandmesser sind Messer, die sich einhändig feststellen lassen.

Ist es nicht möglich, dann ist es auch kein Einhandmesser!

Hast Du den Gnubbel nur rausgeschraubt und in der anderen Hosentasche, könnte es ev. eng werden.

Das Führen von Einhandmesser ist jedoch nur eine OWI und liegt im Ermessensspielraum des Beamten und wenn dort nicht Einhandmesser drauf steht, er sollte dann feststellen, dass es mal ein Einhandmesser war?

Geschrieben

Einhandmesser sind Messer die extra so konstruiert wurden, dass man sie einhändig öffnen und feststellen kann. Fehlen die Konstruktionsmerkmale oder wurden diese entfernt, handelt es sich nicht um ein Einhandmesser per Definition. Die Tatsache, dass man ein normales Taschenmesser mit etwas Übung auch mit einer Hand öffnen kann, macht es nicht zum Einhandmesser, da die konstruktiven Merkmale fehlen.

---

Tom

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