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IGNORED

Neues Waffg. - ab 3. KW Wettkampf - Dauernachweis?


Feinwerkbau

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Geschrieben
Im BDMP gibt es weder Kreis- noch Bezirksmeisterschaften.

Da fängt es ab LM an, oder wenn man so will offene Cups.

Na ja, es gibt schon auch regionale Veranstaltungen, von Händlern/Bümas gesponserte offene Wettkämpfe u.ä.,

welche alle als BDMP-Veranstaltung laufen... Und mit Sicherheit "oberhalb der Bezirksebene" anzusiedeln sind.

Dann gibt's natürlich auch SLG-interne Wettkämpfe oder unter befreundeten/benachbarten SLGs veranstaltete Wettkämpfe.

Wobei die dann unterhalb dieser ominösen "Bezirksebene" einzustufen wären.

Aber eigentlich ist es fast egal (und ein Stück weit eine Geisterdiskussion), was nun alles wie, wo und wann "Wettkampf" ist;

wenn sich "bedüfnisrelevant" eine restriktive Rechtsauslegung durchsetzen wird (die Spekulationen schießen ja wild ins

Kraut, s.o.), dann kann eine erkleckliche Anzahl von durchschnittlich aktiven Schützen das Hobby aufgeben - es soll ja

gerüchteweise auch noch ein Leben (und entsprechenden Zeitbedarf) neben dem Schießen geben...

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Na ja, es gibt schon auch regionale Veranstaltungen, von Händlern/Bümas gesponserte offene Wettkämpfe u.ä.,

welche alle als BDMP-Veranstaltung laufen... Und mit Sicherheit "oberhalb der Bezirksebene" anzusiedeln sind.

Ja, offene Cups eben...

es soll ja gerüchteweise auch noch ein Leben (und entsprechenden Zeitbedarf) neben dem Schießen geben...

So ein Quatsch, haste den falschen Job? :grin:

Geschrieben
Ja, offene Cups eben...

Die Formulierung könnte man jetzt auch anders auffassen... :rolleyes:

aber lassen wir's.

So ein Quatsch, haste den falschen Job?

Ähemm... mein Job hat einigermaßen übliche Arbeitszeiten, aber es soll ja auch noch Familie und häusliche Verpflichtungen

geben; was eben zu einem ganz normalen Leben gehört...

Ganz im Ernst, gegen eine Auslegung "australischer Art", wonach der LWB für jede einzelne Waffe die schießsportliche

"Existenzberechtigung" durch Wettkampfaktivität ständig akribisch nachweisen muss, müssen wir ganz gewaltig Pflöcke

einrammen - publizistisch, auf politischer Ebene, zur Not juristisch (auch da dürften irgendwann Zumutbarkeitsgrenzen

erreicht und überschritten sein- wir reden hier z.T. von vor langer Zeit und unter anderen Voraussetzungen erteilten,

gültigen waffenrechtlichen Erlaubnissen). NOCH gibt das Gesetz (m.E.) eine solche Auslegung nicht her, die Entwicklung

geht derzeit aber in genau die Richtung.

Gruß,

karlyman

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