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IGNORED

Waffenrecht nach 2 Jahren erneut prüfen!


zielvier

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Geschrieben
Die ist JETZT in der Mache. Und wenn es überhaupt möglich sein sollte, etwas zu beeinflussen bzw. sachlich zu überzeugen,

dann noch in diesem Entwurfsstadium.

Ist eigentlich formal vorgesehen, den VO-Entwurf den Schießsportverbänden vorzulegen?

Und genau deswegen ist es eigentlich auch wichtig und relevant zu mobilisieren, was es zu mobilisieren gibt.

Wenn die Verbände dabei etwas mitzureden haben, dann wohl wieder nur der DSB. Das hat Dr. Sch. mir gegenüber auch schon moniert, dass bei der diesmaligen Waffenrechtsnovelle nur der DSB hizugezogen wurde und zu Gesprächen eingeladen wurde.

Und genau hier muß man auch ansetzen. Die Verbände, egal welcher, müssen sich AKTIV mit den anderen Verbänden in Verbindung setzen, sobald hier etwas publik wird. Jeder für sich wird nur schlechte Nachrichten mit sich bringen.

Auf der anderen Seite könnten sich auch die LWB`s, federführend durch den FvLW vertreten, sich hierzu auch etwas überlegen und sich ein eigenes Positionspapier zur Aufbewahrung erarbeiten. Was spräche denn dagegen.

Aber egal ob nun ein Papier vom FvLW, dem BMI oder der Verbände, es muss klar und deutlich drin stehen worauf sich die neuen Aufbewahrungsvorschriften begründen.

Veränderungen oder weitere Verschärfungen in diesem Bereich darf es keinesfalls mehr geben, nur weil bestimmt Leute aufschreien.

Zwei Jahre "nichts machen" bedeutet für mich aber auch NICHTS. Damit sind auch Verschärfungen ausgeschlossen.

Die Biometrie IST doch bereits im Gesetz. Also kann man sich über die Marktreife unterhalten - mehr nicht. Das das BMI solche Aussagen macht - na ja. Absichtserklärungen waren auch da in Bezug auf Verbote von PC-Spielen und anderem.

Weis jemand, wie groß der Einfluß von denHerren Körtin, Rech und allen anderen befürwortern und verfechtern von Armatix gegenüber dem BMI ist?

Ist eigentlich irgendetwas darüber bekannt, ob das Quicklocksystem bereits bei der PTB zur Abnahme liegt?

Ich glaube ein Knackpunkt wird aber auch sein, dass die Verordnungsermächtigung bereits vorliegt. Somit ist das Gesetz ja schon vorhanden und es muß lediglich eine Verordnung erlassen werden. Somit ist kein Gesetzgebeungsverfahren erforderlich um die Biometrie zur Pflicht zu machen.

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