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IGNORED

sinnloses Waffenrecht


gunfox

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Geschrieben
So darf man selbst als Jäger ohne KWS keine SSW zur befugten Jagdausübung führen.

Entgegen der in der Beschwerdebegründung geäußerten Ansicht ist der Ast. als Waffen- und Jagdscheininhaber nicht von der Erteilung einer Erlaubnis für Schreckschusswaffen (Kleiner Waffenschein) befreit. Das VG hat bereits richtig ausgeführt, dass sich den gesetzlichen Bestimmungen eine Ausnahme vom Erfordernis des Kleinen Waffenscheins für Jagdscheininhaber nicht entnehmen lässt. Die erlaubnisfreien Arten des Umgangs mit Waffen sind in der Anl. 2 zum WaffG, Abschn. 2, Unterabschn. 1 und 2 abschließend aufgeführt. Waffen- und Jagdscheininhaber sind danach hinsichtlich des Führens einer Schreckschusswaffe nicht privilegiert.

OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.11.2007 - Az. 11 ME 373/07

1. Darf ein Jäger zur befugten Jagdausübung eine Schreckschusswaffe ohne kWS führen - zum Beispiel zur Hundeausbildung im Revier (siehe §13 (6) WaffG. Dies wurde inzwischen mehrfach gerichtlich geklärt, auch in Zusammenhang mit dem Verschießen von Apportier-Dummies.

2. Bezog sich das von Dir zittierte Urteil nicht auf die befugte Jagdausübung, sonder auf ein irrig angenommenes Privileg aus dem Besitz eines Jagdscheines. Das natürlich nicht grundsätzlich zum Führen einer Schreckschusswaffe führen kann.

Geschrieben
1. Darf ein Jäger zur befugten Jagdausübung eine Schreckschusswaffe ohne kWS führen - zum Beispiel zur Hundeausbildung im Revier (siehe §13 (6) WaffG. Dies wurde inzwischen mehrfach gerichtlich geklärt, auch in Zusammenhang mit dem Verschießen von Apportier-Dummies.

Das es deratige Entscheidungen zu den Apportier-Dummies gibt glaube ich dir gern. Allerdings sind diese, anders als normale SSWs, keine den Schusswaffen gleichgestellten Gegenstände (vgl. BKA-Feststellungsbescheid v. 23.11.2004 - Az. KT 21 / ZV 25 - 5164.01 - Z 40) und dürfen somit generell (d.h. nicht nur zur befugten Jagdausübung und auch von Nicht-Jägern) ohne KWS geführt werden.

2. Bezog sich das von Dir zittierte Urteil nicht auf die befugte Jagdausübung, sonder auf ein irrig angenommenes Privileg aus dem Besitz eines Jagdscheines. Das natürlich nicht grundsätzlich zum Führen einer Schreckschusswaffe führen kann.

Der Ort des Vorfalls lag im Jagdrevier des Antragstellers und das Gericht hat gesagt, dass es darauf nicht ankomme, da die SSW ohnehin nicht hätte geführt werden dürfen.

Es kann natürlich auch daran gelegen haben, dass die Argumentation mit der befugten Jagdausübung im zu entscheidenden Fall eine erkennbare Schutzbehauptung war, die das OVG ohne viel Aufwand abbürsten wollte.

Im WaffG-Kommentar von König/Papsthart ist man sich diesbzgl. allerdings auch nicht ganz sicher:

Die in der Praxis zumeist mit Schreckschusswaffen durchgeführte Ausbildung von Jagdhunden dürfte über die Definition der Jagdwaffen in § 13 Abs. 1 Nr. 2 gedeckt sein; zumindest bietet sich eine analoge Anwendung des § 13 Abs. 6 an.

Meine Meinung: Die Vermeidung von Scherereien und die Erleichterungen beim Transport sollten einem die 50 EUR für den KWS schon wert sein.

Geschrieben

§ 12 (3) Nr, 5 WaffG:

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer...

5. eine Schreckschuss- oder eine Signalwaffe zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen führt, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

§ 12 (4) Nr. 5 WaffG:

ZITAT

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig...

5. mit Schreckschuss- oder mit Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

Es ist aber meiner Meinung nach fraglich, ob für eine "Tandem-Tour" eine akustische Signalgebung erforderlich ist. Wie schon gesagt, eine Holzklappe oder eine laute "Tröte" hätten doch als Startsignal auch gereicht. Daher finde ich liegen die Polizisten schon mal gar nicht so daneben ... Es war wohl nicht gerade der olympische 100m-Lauf, wo es auf jede 1/100 Sekunde ankam.

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