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IGNORED

Update - Rechtsschutzversicherung


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo werte Wissende.

Wie allgemein bekannt, wollen Versicherungen immer nur unser Bestes - also unser Geld.

Meine Rechtsschutzversicherung, die sich wie eine Schießsportgruppe des BdMP anhört, nur vorne mit einem A zusätzlich, hätte gern wieder etwas mehr davon (Geld) von mir.

Die Optimisten würden sagen: Pah, sind doch grade mal etwas über vier Euro im Monat.

die Pessimisten entgegnen: Hey, Alter, dass sind mehr als pralle 20% Aufschlag.

Nun ist aber Geld nicht alles im Leben, und deshalb "lockt" mich meine Versicherung dafür mit ein paar zusätzlichen Gimmicks.

Einer davon ließ mich aufhorchen.

Beim Verwaltungs-Rechsschutz steht, statt bisher "Kostenschutz nur vor Gericht" nun plötzlich "Kostenschutz vor Gericht und schon wenn Sie Ein- oder Widerspruch einlegen"

Nun meine beiden Fragen an die Rechtsgelehrten:

1. Gehe ich richtig in der Annahme, dass es sich bei besagtem Verwatlungs-Rechtsschutz um eben jenen geht, wenn ich mich z.B. mit der zuständigen Waffenbehörde (Ordnungsamt) überkreuz lege ?

2. "wenn Sie Ein- oder Widerspruch einlegen":

Gehe ich richtig in der Annahme, dass dies bedeutet, dass dann auch eine Kostenübernahme - z.B. für einen Anwalt - gilt, wenn ich mich aus irgendeinem Grund mit der genannten Behörde überkreuz lege ohne vor Gericht zu sein ?

Also kann ich mir nen Anwalt nehmen, schon wenn ich Widerspruch gegen einen Bescheid einlege ?

Ich bitte um Eure Antwort.

Gruß,

J.

P.S.:

Bei der Versicherung möchte ich nicht anrufen, um keine "Aktennotiz" zu den gestellten Fragen zu erhalten.

Außerdem ist mir der Fall eines Freundes bekannt, der wegen solch einer Meinungsverschiedenheit ein paar Tausender dreingeben musste, nur damit die Behörde dann zwei Tage vor dem Gerichtstermin doch noch ihre Zustimmung gab.

Geschrieben
P.S.:

Bei der Versicherung möchte ich nicht anrufen, um keine "Aktennotiz" zu den gestellten Fragen zu erhalten.

Warum? Ist doch egal!

Wenn es die Versicherung ist, wie ich denke, hat sie doch auch ein Internetportal, wo Du Dich informieren kannst. Weiterhin kannst Du auch gleich mit einem Anwalt für eine telefonische Beratung verbunden werden!

Außerdem ist mir der Fall eines Freundes bekannt, der wegen solch einer Meinungsverschiedenheit ein paar Tausender dreingeben musste, nur damit die Behörde dann zwei Tage vor dem Gerichtstermin doch noch ihre Zustimmung gab.

Kostenbegrenzung der Behörde?

Geschrieben

Hi Uwe,

was meinst Du mit Kostenbegrenzung der Behörde ?

Das versteh ich nicht.

Die Kohle musste er für den Anwalt ausgeben - oder meinst Du was Anderes ?

Geschrieben

Wenn die Rechtsabteilung einer Behörde erkennt, dass die Erfolgsaussichten nahe NULL sind, dann haben sie Probleme, die dabei anfallenden Kosten für ein solches Verfahren zu begründen. Wer "verliert" bleibt auf den Kosten sitzen.

Daher werden ja auch oft Vergleiche angeboten.

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