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IGNORED

Waffenaufbewahrung - Fragen


-Henning-

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Wenn Kurz- und Langwaffe im B-Schrank und Muni im Innenfach o.k. (was unbestritten ist), dann erst recht, wenn man die KW ebenfalls ins Innenfach packt (sofern sie überhaupt noch reinpasst).

Wenn Du von einem unklassifizierten Innenfach sprichst(*), ist die obige Aussage bitterfalsch!

(*) Und das tust Du, siehe:

Denn: Wenn jemand den B-Schrank aufbricht, hat er ja bereits Zugriff auf die KW-Muni. Wenn er dann noch das nicht zertifizierte Innenfach öffnet, hat er auch die zugehörige KW. Da die Reihenfolge IMHO hier keine Rolle spielt, kann man natürlich auch die KW-Muni im Innenfach bei der KW lagern, Formalien hin oder her.
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Ich führe es mal kurz etwas genauer aus:

a] Zunächst bezieht die Gleichstellung in § 36 (2) von Widerstandsgrad 0 und Sicherheitsstufe B sich NICHT auf die Ausnahme von der getrennten Munitionsaufbewahrung nach § 36 (1) WaffG. Das folgt direkt aus § 13 (4) AwaffV; siehe auch: BT-Drucks. 14/7758 S. 75; Steindorf § 36 WaffG Rdn. 7, § 13 AWaffV Rdnr. 5.

b] Aus der Begründung: Damit und im Zusammenhang mit der Regelung des 2. Halbsatzes wird deutlich, dass die Gleichstellungsnorm des § 26 Abs. 2 Satz 1, 2. HS des Waffengesetzes nicht ohne Weiteres auf dessen Absatz 1 erstreckt werden kann; dies ist deshalb geboten, weil Schränke des Widerstandsgrades 0 gegenüber B-Schränken einen objektiv deutlich höheren Qualitäts- und Sicherheitsstandard aufweisen und überdies in wesentlich höherem Maß sichergestellt ist, dass eine der Kennzeichnung entsprechende Normkonformität vorliegt. Zugleich wäre es aber widersinnig, für ein innerhalb eines A- oder B-Schrankes eingebautes Verwahrgelass für Munition einen höheren Standard zu verlangen als für die isolierte Aufbewahrung von Munition in einem extra Behältnis (BR-Drucks. 415/03 S. 49/50).

c] Der oben blau markierte Satz erklärt zusammen mit dem restlichen Kontext, warum die Dinge so sind, wie sie sind - aber eben nicht beliebig vertauschbar. Die Alternative wäre nämlich: Für alles wird undiffernziert Widerstandsgrad 0 vorgeschrieben.

Darüber hinausgehend sind moderative Hinweise und Entscheidungen selbstverständlich keine Angelegenheiten, die hier zur Diskussion stehen.

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