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War beim DSB unter 4 Zoll nicht verboten?


BlueFace

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neue Fassung:

0.5.1.1 Auf jeder Waffe müssen in Deutschland gültige Beschusszeichen nach gesetzlichen

Vorschriften vorhanden sein. Ausgenommen sind Feuerwaffen, die vor dem 01.01.1891

hergestellt und nicht verändert worden sind.

(§ 6 Abs. 1 AWaffV:

Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;

Hatte in Erinnerung, die Grenze wäre bei 4 Zoll gewesen ?!

Gruss

Blue

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neue Fassung:

0.5.1.1 Auf jeder Waffe müssen in Deutschland gültige Beschusszeichen nach gesetzlichen

Vorschriften vorhanden sein. Ausgenommen sind Feuerwaffen, die vor dem 01.01.1891

hergestellt und nicht verändert worden sind.

(§ 6 Abs. 1 AWaffV:

Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;

Hatte in Erinnerung, die Grenze wäre bei 4 Zoll gewesen ?!

Gruss

Blue

Falsche Erinnerung, das mit 4" 6" war/ist eine alleinige DSB Regelung.

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