bobby2 Posted August 4, 2009 Share Posted August 4, 2009 Hallo Gemeinde ein Bekannter hat mich vor kurzen gefragt wie die Rechtliche Lage in Österreich im Bezug zum Führen einer geladenen Schreckschusswaffe ist. zur Info er ist über 21. weiters nehme ich an das er die Waffe in Discos in Öffendlichen Gebäuden nicht Führen darf. ein Büchsenmacher hat ihm nach einen angeblichen Thelefonat versichert das er sie Führen darf ???? wer weis da mehr als ich. mfg. bob Link to comment Share on other sites More sharing options...
Waffen Tom Posted August 4, 2009 Share Posted August 4, 2009 Komme zwar aus D, aber da wäre Euer WaffG doch der beste Ansprechpartner. Weiterhin könnte ein Anwalt, der in Waff-relevanten Dingen firm ist, hilfreich sein. Next level: Warum? Zur SV ist eine SSW nur bedingt tauglich. Zum Thema kannst Du hier ne Menge finden, Tante SuFu.. Greetz, Tom Link to comment Share on other sites More sharing options...
Promo Posted August 4, 2009 Share Posted August 4, 2009 Schreckschusswaffe darf frei ab 18 ohne irgendwelche bestimmten Dokumente geführt werden. In Räumlichkeiten wo der Besitzer/Betreiber/Pächter Waffenverbote ausgesprochen hat und bei Veranstaltungen etc. wo Waffenverbote gelten ist das Führen von Schreckschusswaffen nicht gestattet. Gruß Georg PS: Auch wenn ich selbst oft davon abrate eine SSW zur SV zu verwenden, so sollte man doch der Entscheidung soetwas zu tun der Person selbst überlassen. Ist doch sein Senf was er tut und was nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
maaaddin Posted August 5, 2009 Share Posted August 5, 2009 Warum? Zur SV ist eine SSW nur bedingt tauglich. Besser als mit leeren Händen ist es allemal, obwohl ich auch ein Messer oder ähnliches vorziehn würde. Waffenpass für eine echte ist halt einfach praktisch kaum zu bekommen, also muss man Abstriche machen. Aber wie Promo sagt, ist seine Sache und bei bestimmten Fällen hilft die schon, bzw. wär auch schon froh gewesen eine dabei gehabt zu haben... Gegen 5 unbewaffnete Jugendliche die einen aus Spass "zusammenklatschen" wollen reichts auf jeden Fall... jedem Tierchen sein Plässierchen... lg Link to comment Share on other sites More sharing options...
bobby2 Posted August 5, 2009 Author Share Posted August 5, 2009 Schreckschusswaffe darf frei ab 18 ohne irgendwelche bestimmten Dokumente geführt werden. In Räumlichkeiten wo der Besitzer/Betreiber/Pächter Waffenverbote ausgesprochen hat und bei Veranstaltungen etc. wo Waffenverbote gelten ist das Führen von Schreckschusswaffen nicht gestattet.Gruß Georg PS: Auch wenn ich selbst oft davon abrate eine SSW zur SV zu verwenden, so sollte man doch der Entscheidung soetwas zu tun der Person selbst überlassen. Ist doch sein Senf was er tut und was nicht. hallo danke für eure antworten werde es dem bekannten weiterleiten mfg. bob Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.