Zum Inhalt springen
IGNORED

M14 Umrüsten


Flolito

Empfohlene Beiträge

Hallo Forum !

Ich hätte da mal eine Frage :

Besteht die Möglichkeit eine Springfield Armory M1a auf einen Geradezugrepetierer umbauen zu lassen so das man den legal bei uns verwenden kann ? Weil in Semiauto spielts den bei uns ja leider nicht :peinlich:

mfg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hmmm, dann müsst man den extra vom BMI einstufen lassen denk icht....

Weiss nicht ob er Aufwand lohnt: Büma finden der mit KreigsWaffen umgehen darf, Umbau (€€€), Einstufung...

In Deutschland wird ja ein Geradzug AUG Z angeboten das in Österreich trotzdem nicht Kat. C ist laut Händlerangabe (siehe eGun)

Deshalb schätz ich das so sein wird dass auch das böse böse M14 als Geradezügler höchstens auf Kat. B runterzuhandeln ist, und dann wärs Blödsinn, dann kann man gleich ein OA 15 in der Austria Version als Halbautomat kaufen wenn eh ein WBK Platz dafür futsch ist.

Wenns unbedingt ein M14 sein muss wird wohl nur als Deko gehen.... :traurig_16:

Nur meine Laienhaften Schlussfolgerungen zu einem unverständlichen, unlogischen und bürgerfeindlichen WaffG.

Leicht möglich dass sich hier noch wer meldet der sich da etwas besser auskennt, deshalb abwarten!

lg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du müsstest die Hülse, den Verschluss und den Lauf wechseln, das Gasgestänge entfernen, ..

Den Preis was all das Gebastel kostet ist den Aufwand nicht wert. Zudem das BMI dann erst die Kat.C bestätigen. Und wer weiß ob sie das auch so sehen.

Und dass es als Geradezügler auf Kat.B gehen würde wage ich zu bezweifeln, entweder Kat.A oder Kat.C. Das "gerade" AUG-Z ist nur wegen der AUG-Z als Kat.B Einstufung auch Kat.B, sonst wäre es Kat.A.

Beste und günstigste Möglichkeit ist einen Repetierer nehmen und in einen M1A Schaft einpassen.

Gruß Georg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...
Oder zu Euren geliebten deutschen Nachbarn übersiedeln. Da ist das M14 zumindest als HA erlaubt. :rolleyes:

/Ironie/

Dazu musst aber mindestens 5 Jahre Schießpraxis nachweisen,2 Jahre Betteln das man ein Bedürfniszettel vom Obrhauptschützenmeister Persönlich bekommt,und einen Anerkannten Schießsportverein dabei sein muss.

Noch dazu muss man sich mit den Überkorrekten Ämtern abgeben die einen am liebsten gar nix geben möchten. :contra:

Nein,nein,das ist nix für uns Österreicher,wir gehen lieber in ein Waffengeschäft kaufen unsere Waffen frei und ohne Bahö

ein und Repetieren lieber von Hand. :bud:

Noch eines dazu: wer sagt das ihr noch lange Großkaliberwaffen in DE haben dürft? So wie eure Politiker momentan gegenüber Waffen verhalten sieht es für Gk Schützen sehr sehr schlecht aus.

Also fangt schon mal mit den KK Plempen an zu Üben................... :ninja:

(und jetzt schnell weg) :lol:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So schlimm ist es in D auch nicht. 1 Jahr schießen gehen, Prüfung bestehen, Antrag stellen und gut. Klar habt Ihr das liberalere Waffg., aber nun lass doch uns Deutschen das wir wenigstens in einen Punkt besser dran sind. :00000733: Gibt halt überall Vor- u. Nachteile.

Aber noch müssen wir gar nix abgeben. Seit nicht Schadenfroh, das kann jeden ganz schnell treffen. Frag mal die Finnen. Die hatten ein tolles Waffengesetz bis jemand mit seinen Waffen richtig Sch... gebaut hat. Nun haben sie ein ähnliches wie in D. Oder schau nach GB oder Australien.

Grüße

750 WLA der nächste Woche sein M14 wieder ausführt.

(Sorry aber der musste jetzt sein) :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich liebe all die herrliche "ich darf was was du nicht darfst"-Moral.

@WLA: welche Begründung (Disziplin) braucht man in Deutschland für ein M14? Und wie würde eine entsprechende Begründung auf sammlerischer Basis lauten?

Gruß Georg

*edit*

Die B&T TP9 ist in Österreich nicht legal, das stimmt. Dafür ist das Vorgängermodell Steyr SPP in Österreich legal, in Deutschland aber nicht (meines Wissens). Hingegen ist die Österreich-Version B&T SPP Austria in Österreich doch wieder legal. Ich glaube mehr muss ich dazu nicht sagen :gaga:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dafür ist das Vorgängermodell Steyr SPP in Österreich legal, in Deutschland aber nicht (meines Wissens).

Doch ist sie (warum sollte sie das auch nicht sein?), ein Kollege von mir hat zwei davon. Ich hatte mir überlegt, ihm eine abzukaufen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@WLA: welche Begründung (Disziplin) braucht man in Deutschland für ein M14? Und wie würde eine entsprechende Begründung auf sammlerischer Basis lauten?

Gruß Georg

Ich kann Dir nur die Disziplinen beim BDMP nennen und da sind es folgende: Dienstgewehr DG1, 2, 3 und 4 sowie Zielfernrohrgewehr ZG1, 2, 3 und 4. Über die Sinnhaftigkeit mit dem Gewehr bei einigen der acht genannten Disziplinen anzutretten sag ich lieber nix. Aber darum geht es auch gar nicht. :rolleyes: Beim BDS finden sich auch einige Disziplinen für die Waffe. Man muß nix erfinden sondern nur in einem Verband Mitgleid sein der eine entsprechende Disziplin hat und dann einen HA in 308 beantragen. Fertig.

Auf sammlerischer Basis kommt es immer auf die genaue Beschreibung des Sammelgebietes an. Wenn es reinpasst dann kaufen.

Grüße

Swen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.