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IGNORED

§ 52 a WaffG erfordert dedizierten B Schlüsseltresor ?


nemiad

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Geschrieben

Wie weit kann man denn den neuen Paragraph 52 a WaffG auslegen ?

Ist es nun erforderlich sich einen dedizierten B (KW) Drehkombi oder e-Schloss Schlüsseltresor zu installieren ?

Keine Schlüssel mehr in der Hose, im Nachtschrank, Versteckt, Rohrtresor, Baumarkttresor, Parketleiste *g* usw ?

Geschrieben

Ich habe das schon immer so gehalten, daß bei einer Aufbewahrung der Schlüssel von klassifizierten

Tresoren, dies nur dann wirklich Sinn macht, wenn der Schlüsseltresor auch den Widerstandsgrad des Aufbewahrungstresors hat.

Das war nirgendwo so gefordert, entsprach aber zumindest meinem Verständnis einer ordnungsgemäßen Aufbewahrung

der Schlüssel,

wenn diese in einem Tresor erfolgt.

Geschrieben
Wie weit kann man denn den neuen Paragraph 52 a WaffG auslegen ?

Das wirst du erleben, wenn etwas schief gegangen ist und du die Vorgaben nach § 36 WaffG nicht erfüllt hast.

§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

Das ist nun einmal die Grundaussage. Und erforderlich bedeutet die notwendigen Vorkehrungen. Was notwendig gewesen wäre, dass wird dann das Gericht klären. Auch ein Schrank 0 mit 10-stelliger Zahlenkombi wird z.B. ganz leicht geöffnet, wenn man dem Besitzer das Rasiermesser an die Eier hält. In dem Fall wird dann aber niemandem ein Vorwurf zu machen sein, dass die Waffen weggekommen sind.

Ob im Gegenzug die folgende Argumentation verfängt, da habe ich meine Zweifel:

Im Gesetz steht ja drin, dass die Langwaffen auch in einem "A-Tresor" gelagert werden dürfen. Drin waren sie ja. Davon, dass der Schlüssel nicht neben dem Schrank liegen darf, davon steht nichts im Gesetz.

Aber wissen kann man es erst, wenn es jemand ausprobiert hat. Also einfach weiterhin so clever sein und die Wirksamkeit des teuren Schätzchens herabsetzen.

Hmmm, gerade frage ich mich, warum sich Leute mit dem Wunsch nach möglichst weiter Dehnung der Vorschriften überhaupt einen entsprechenden Tresor kaufen sollten? Mein Tipp: Einfach mal drauf ankommen lassen und mit dem Gericht diskutieren. Das hilft uns allen weiter.

Geschrieben

Was ist - bitteschön - ein dedizierter Schlüsseltresor? :blink: "Dediziert" kann ich ja noch einigermaßen einordnen, aber in dem Zusammenhang versteh ich's nicht so ganz...

Doc

Geschrieben

Die Schlüssel lagert man im Normalfall im B Schrank, da der B Schrank für die, üblich zwei Kurzwaffen, gebraucht wird, wirds meisstens ein kleiner Doppelbartschlüssel sein, den man in die Hose stecken kann.

Die Lösung wäre ein B Schrank mit e-Schloss bzw. Zahlenkombi oder ein seperater Schlüsseltresor. Da ich keine Drehschlösser oder sonstwas an den grösseren Tresoren haben will, wäre das dann ein dedizierter (sperater) Schlüsseltresor der Sicherheitsklasse B, wie man den eben kaufen kann. Der sollte dann ein e- Schloss oder eine Zahlenkombi haben.

Das wäre meiner Auffassung auch das gesetzlich Geforderte.

Geschrieben

Tja, vorher informiert und gleich einen B-Schrank mit Zahlenschloss bestellt, wäre die einfachere Lösung gewesen. Dann allerdings darf man den Tresor nicht im Baumarkt kaufen, sondern wendet sich an einem Tresorfachhandel. Dort werden fast alle Tresore erst nach Kundenauftrag gefertigt. So hat man dann auch Einfluss auf Innenraumaufteilung, Lackierung und letztlich das Schloss.

Ansonsten vertrete ich genau die gleiche Rechtsauffassung wie Gottfried. Bewahrt man die Schlüssel in einem kleinem 20 € Baumarkstresor, unzertifiziert mit Zahlenschloss, wird die Sicherheit der großen Tresore untergraben. Dann kann man auch gleich die Schlüssel oben auf legen.

Ach ja, in einem anderen Forum hat jemand mit Videobeleg genau so einen unzertifizierten Billigtresor mit Elektronikschloss mit einer Schere aufgemacht.

Daher muss die Summe der zur verwahrenden Waffen, die u.U. auf mehrere Waffenschränke verteilt sind, den Anforderungen des Schlüsseltresores entsprechen. Werden also mehr als beispw. 10 KW gelagert, muss der kleine Schlüsseltresor dem Widerstandsgrad 1 oder besser entsprechen.

Geschrieben
...

lass mal bitte die kirche im dorf..........der schäuble muss ja nicht erst noch auf ideen gebracht werden...... tz!

im übrigen haben weder meine hosen- noch meine jackentaschen widerstandsgrad 0 bzw. 1 ..... und NOCH ist für einen SCHLÜSSEL!!! kein 0er oder 1er vorgeschrieben....... wenn ihr so weitermacht wird sich das aber recht schnell ändern!

kopfschüttelnde grüße übersendet euch ............alzi

Geschrieben

Schlüssel dabei haben und Schlüssel lagern sind zweierlei Sachen.

Geschrieben
Schlüssel dabei haben und Schlüssel lagern sind zweierlei Sachen.

ICH..... als juristischer laie habe im gesamten waffenrechtskomplex NOCH keine vorschrift gefunden, die einen 0er bzw. 1er ..... und auch keinen A oder B oder..... sonstwas vorschreibt um die schlüssel zu "lagern"!

erleute mich....... oder besser nicht......das macht dann ja schon der schäuble im oktober nach der bundestagswahl.....

....alzi

(Edit: manche leute betteln gradezu nach der nächsten waffenrechts........"änderung"...)

Geschrieben
lass mal bitte die kirche im dorf..........der schäuble muss ja nicht erst noch auf ideen gebracht werden...... tz!

:eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
ICH..... als juristischer laie habe im gesamten waffenrechtskomplex NOCH keine vorschrift gefunden, die einen 0er bzw. 1er ..... und auch keinen A oder B oder..... sonstwas vorschreibt um die schlüssel zu "lagern"!

Der Schlüssel gehört zu dem Tresor. Daher gehört das Schlossystem ja auch zur Gesamtheit der Sicherheitsstufe. Es muss doch der gesunde Menschenverstand sagen, dass supersichere Tresore nichts nutzen, wenn gleich daneben eine Blechdose mit dem Schlüssel an der Wand hängt. Genauso könnte man argumentieren, dass nirgends festgeschrieben steht, dass man den Schlüssel nicht im Haus verstecken darf.

Auch wenn es keine explizite Aufbewahrungsvoschrift für den Schlüssel allein gibt, warum darf dann der Schlüssel nicht einem Unberechtigten überlassen werden?

Aber dieses Thema hatten wir schon und ich bleibe bei meiner Meinung.

Geschrieben

Solange der/ die Schlüssel so verwahrt sind, wie die höchste in diesem Fall vorgeschriebene Sicherheitsstufe, sehe ich kein Problem (sprich: Alle Schlüssel werden in den Schrank mit der höchsten Sicherheitsstufe gelegt). Und solange der Schlüssel zu diesem Schrank dann in der Gewahrsamssphäre des Berechtigten ist, auch nicht.

So what ? Ich sehe das Problem schon nicht.

Gruß,

Coltfan

Geschrieben

..... nicht ganz so abwegig wie es evtl. auf den ersten blick erscheinen mag......

... und der schäuble bestimmt dass alles biometrisch gesichert sein muss....... und wo schließ ich dann meinen daumen ein?..... evtl. in einen biometrisch gesicherten schrank?..... usw usw usw.... die diskussion ist alt.... sehr alt.....

ganz egal wo ich meinen schlüssel aufbewahre und ihn ausser mir mit hoher wahrscheinlichkeit keiner findet ( einen einfachen kleinen schlüsseltresor ohne klassifizierung erachte ich hier als gleichwertig und will das auch nicht weiter diskutieren) ist um klassen sicherer als den schlüssel beim händeschütteln JEDEM in die hand zu drücken!

.........aber freut euch.... bald ist es ja soweit, dann gibts auch dafür eine gesetzliche regelung..... dann können wieder "alle" sagen " wo ist das problem ?, hab ich doch schon immer gesagt dass man das so macht " .............. und die welt ist wieder um so viel sicherer......

kennt jemand das märchen vom däumling?..... max und moritz?........ schnipp-schnapp-finger-ab!

es ist zeit sich aus diesem thema zu verabschieden....... wenns soweit ist zu sagen " ja ich weiß, ihr hat das ja schon immer so..... ", dann komm ich wieder und bringe das besagte sprüchlein... versprochen!

hasta la vista.... alzi

Geschrieben
... und der schäuble bestimmt dass alles biometrisch gesichert sein muss....... und wo schließ ich dann meinen daumen ein?..... evtl. in einen biometrisch gesicherten schrank?..... usw usw usw.... die diskussion ist alt.... sehr alt.....

Das ist nicht alt sondern einfach Unsinn. Der Tresor soll verhindern, dass ein Unberechtigter an den Schlüssel kommt. Und wenn du deinen Daumen dabei oder eben den Schlüssel dabei hast, dann merkst du viel eher das er dir fehlt, als wenn er irgendwo versteckt ist.

ganz egal wo ich meinen schlüssel aufbewahre und ihn ausser mir mit hoher wahrscheinlichkeit keiner findet...

Nach der Logik braucht es auch keinen Tresor. Man muss nur die Waffe da verstecken, wo sie mit hoher Wahrscheinlichkeit niemand außer einem selbst findet.

Die Sicherheitsstufen der Tresore sind ja nicht nur für Waffenbesitzer erfunden worden, sondern spielen auch für Versicherungen eine Rolle. Und wenn man mal ein wenig googelt und schaut, dass der gängige A-Schrank bzw. B-Schrank bis 2.500,00 € versichert werden kann, dann weiß man auch was für einen Schutz der Schrank bietet.

Der Gesetzgeber schreibt sie trotzdem vor. In wie weit bei Verlust der Waffen ohne Einbruchsspuren, weil mit Schlüssel oder Kombination im Telefonbuch, der Richter noch Lust hat darüber zu diskutieren, wie toll das Versteck war, dass möge endlich jemand ausprobieren, damit wir es wissen.

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