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IGNORED

Waffen-Austausch..


kriegerlein

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin, moin!

Aus dem jahre 2005 besitze ich noch eine Mitteilung

eines SLG-Leiters aus Hamburg: Er hatte sich bei der,

ehem., LPV 36, erkundigt dass ein Austausch 1:1 möglich wäre.

D.h: eine GK-9mm gegen eine andere, wenn eine durch

Verkauf, technische Mängel etc. abgegeben wurde.

Dieses wäre ohne erneutes Bedürfnis möglich; da ja

bereits eines bestand...

Weiss jemand dazu Näheres? Liegts nur am SB?

Geht es noch bzw. gings überhaupt?

Auch in anderen Bundesländern?

Das es mit Bescheinigung eines BüMas geht,

hatte ich gelesen: technischer Defekt=Austausch möglich..

:confused:

Geschrieben

Moin

Ich wollte eine 9 Para abgeben und eine .38 Super eintragen lassen.

Aussage SB (letzte Woche) in Bielefeld: geht leider nicht, da verschiedene Kaliber, wenn es beides das selbe wäre, ginge es.

Geschrieben
Moin

Ich wollte eine 9 Para abgeben und eine .38 Super eintragen lassen.

Aussage SB (letzte Woche) in Bielefeld: geht leider nicht, da verschiedene Kaliber, wenn es beides das selbe wäre, ginge es.

Das hört sich gut an; also scheint es zu gehen...

Zumindest auch in NRW....

Danke!

Geschrieben

Im Waffengesetz steht drin: Wer eine Waffe kaufen will, muss vorher eine Erlaubnis beantragen und hierfür ein Bedürfnis nachweisen. Von einem Austausch von einer Waffe gegen eine andere ist nicht die Rede, das heißt, es ist immer eine vorher eingeholte Erlaubnis notwendig. :rtfm:

Für die neue Erlaubnis muss wieder das Bedürfnis nachgewiesen werden. Es gibt vernünftige Sachbearbeiter, die das einmal durch Verbandsbescheinigung nachgewiesene Bedürfnis auch für die neue Waffe anerkennen, wenn nicht gerade mit Händen zu greifen ist, dass dieses nicht mehr besteht (etwa, weil es die Disziplin gar nicht mehr gibt). Um das Fortbestehen des Bedürfnisses glaubhaft zu machen, ist es nichts dummes, Wettkampfergebnisse vorweisen zu können.

Alles weitere ist dann Verhandlungssache. Ein Anspruch auf den neuen Antrag ohne erneute Verbandsbescheinigung ist besteht aber nicht, mal ganz abgesehen davon, dass es kaum sinnvoll wäre, nur wegen des neuen Zettels vom Verband einen Verwaltungsgerichtsprozess zu führen. Bis das durch ist, hast du nämlich sooo'n Bart.

Geschrieben
Im Waffengesetz steht drin: Wer eine Waffe kaufen will, muss vorher eine Erlaubnis beantragen und hierfür ein Bedürfnis nachweisen. Von einem Austausch von einer Waffe gegen eine andere ist nicht die Rede, das heißt, es ist immer eine vorher eingeholte Erlaubnis notwendig. :rtfm:

Für die neue Erlaubnis muss wieder das Bedürfnis nachgewiesen werden. Es gibt vernünftige Sachbearbeiter, die das einmal durch Verbandsbescheinigung nachgewiesene Bedürfnis auch für die neue Waffe anerkennen, wenn nicht gerade mit Händen zu greifen ist, dass dieses nicht mehr besteht (etwa, weil es die Disziplin gar nicht mehr gibt). Um das Fortbestehen des Bedürfnisses glaubhaft zu machen, ist es nichts dummes, Wettkampfergebnisse vorweisen zu können.

Alles weitere ist dann Verhandlungssache. Ein Anspruch auf den neuen Antrag ohne erneute Verbandsbescheinigung ist besteht aber nicht, mal ganz abgesehen davon, dass es kaum sinnvoll wäre, nur wegen des neuen Zettels vom Verband einen Verwaltungsgerichtsprozess zu führen. Bis das durch ist, hast du nämlich sooo'n Bart.

Du hast vollkommen recht!

Das in Hamburg war auch eine mündliche

Absprache mit der zuständigen SBin..

Ob sie es noch so handhabt: keine Ahnung..

Ich wollte CZ gegen Beretta,gleiches Kal.

tauschen; habe ich dann doch nicht gemacht!

Es wäre nur interessant, zu wissen, ob es öfter,

so gehandhabt wird....

gruß, kriegerlein

Geschrieben
Ich wollte CZ gegen Beretta,gleiches Kal.

tauschen; habe ich dann doch nicht gemacht!

gruß, kriegerlein

Was? ausgerechnet diese böse Beretta??? :shok:

Aber geht normalerweise im gleichen Kaliber, wenn der SB mitspielt.

Wenn sich der natürlich querstellt, was ich mir in bestimmten Bundesländern schon vorstellen kann......

Rainer

Geschrieben
Was? ausgerechnet diese böse Beretta??? :shok:

Aber geht normalerweise im gleichen Kaliber, wenn der SB mitspielt.

Wenn sich der natürlich querstellt, was ich mir in bestimmten Bundesländern schon vorstellen kann......

Rainer

Da war sie noch nicht pöse...aber zu groß

für meine zarten Hände..

Evtl.stellen sie sich jetzt querer..?!

Die Frage ist auch: gleiches Kal.,

aber von 6 auf 4 Zoll....

wer weiss...???

Gruß, Ronald

Geschrieben
Da war sie noch nicht pöse...

Siehste, so schnell ändern sich die Zeiten. Aus gut wird böse......... <_<

Die Frage ist auch: gleiches Kal.,

aber von 6 auf 4 Zoll....

wer weiss...???

Gruß, Ronald

Die Lauflänge dürfte keine Rolle spielen.

Die wird weder auf der WBK noch in den Unterlagen des SB festgehalten.

Nur einige wenige Behörden machen auf dem Voreintrag einen Vermerk mit der Mindestlauflänge.

Mußt es bei Deiner Anfrage ja nicht unbedingt erwähnen.

Gleiches Kaliber...... glaube ich ja.

Vielleicht macht Deine SB auch bei einem Kaliberwechsel mit, wenn Du das neue Kaliber in der gleichen Disziplin schießen kannst.

Mit unserem SB könntest Du darüber reden.

Der ist selber Sportschütze.

Einfach mal anfragen.

Gruß

Rainer

Geschrieben
Im Waffengesetz steht drin: Wer eine Waffe kaufen will, muss vorher eine Erlaubnis beantragen und hierfür ein Bedürfnis nachweisen. Von einem Austausch von einer Waffe gegen eine andere ist nicht die Rede, das heißt, es ist immer eine vorher eingeholte Erlaubnis notwendig. :rtfm:

Für die neue Erlaubnis muss wieder das Bedürfnis nachgewiesen werden. Es gibt vernünftige Sachbearbeiter, die das einmal durch Verbandsbescheinigung nachgewiesene Bedürfnis auch für die neue Waffe anerkennen, wenn nicht gerade mit Händen zu greifen ist, dass dieses nicht mehr besteht (etwa, weil es die Disziplin gar nicht mehr gibt). Um das Fortbestehen des Bedürfnisses glaubhaft zu machen, ist es nichts dummes, Wettkampfergebnisse vorweisen zu können.

Alles weitere ist dann Verhandlungssache. Ein Anspruch auf den neuen Antrag ohne erneute Verbandsbescheinigung ist besteht aber nicht, mal ganz abgesehen davon, dass es kaum sinnvoll wäre, nur wegen des neuen Zettels vom Verband einen Verwaltungsgerichtsprozess zu führen. Bis das durch ist, hast du nämlich sooo'n Bart.

Ich habe eine CZ 75 9mm Para verkauft und mir eine X-SIX 9mm Para zugelegt.

Gleiches Kaliber, gleiche Lauflänge.

Dazu musste ich die gleiche Prozedur durchmachen wie bei einem Erstantrag.

Ein einfacher Austausch war nicht möglich.

Wörtliche Begründung des Sachbearbeiters: "Weiß ich ob Sie noch ein Bedürfnis haben?"

Geschrieben
Ich habe eine CZ 75 9mm Para verkauft und mir eine X-SIX 9mm Para zugelegt.

Gleiches Kaliber, gleiche Lauflänge.

Dazu musste ich die gleiche Prozedur durchmachen wie bei einem Erstantrag.

Ein einfacher Austausch war nicht möglich.

Wörtliche Begründung des Sachbearbeiters: "Weiß ich ob Sie noch ein Bedürfnis haben?"

Auch ne Möglichkeit, wohl die verbreiteste..

ich bin von Hamburg nach Bremen gezogen..

Mal schaun...:-))

Geschrieben

jo ist bei der lpv36 möglich nach absprache mit dem sb selber schon gemacht!

Geschrieben
Die heissen jetzt anders...

Also gings/gehts..

Mal schaun, obs auch in

Bremen geht!

Gruß, kriegerlein

Moin,

die heißen jetzt Justiziariat 4 der Polizei Hamburg, oder einfacher, Waffenbehörde Hamburg. Der Waffentausch ist immer noch möglich. Und zwar innerhalb des gleichen Waffenkalibers und der gleichen Waffenart. Also: Revolver gegen Revolver, Pistole gegen Pistole, u.s.w. netter Zug von den Damen und Herren, denn müssen täten sie nicht.......

Gruß

Spopi

Geschrieben
Moin,

die heißen jetzt Justiziariat 4 der Polizei Hamburg, oder einfacher, Waffenbehörde Hamburg. Der Waffentausch ist immer noch möglich. Und zwar innerhalb des gleichen Waffenkalibers und der gleichen Waffenart. Also: Revolver gegen Revolver, Pistole gegen Pistole, u.s.w. netter Zug von den Damen und Herren, denn müssen täten sie nicht.......

Gruß

Spopi

Stimmt; die waren/sind sehr kulant!

Mit denen hatte ich nie Schwierigkeiten..

Gruß, Ronald

Geschrieben
Danke, Rainer... :s2:

Irgendwann zwischen April

und Juni....:-))

Also, den Bete-Smilie hätt es nicht gebraucht.

Unterhalten sich drei Kinder:

"Mein Vater ist Arzt. Zu dem sagen die Leute Herr Doktor."

"Mein Vater ist Kardinal. Zu dem sagen die Leute Eure Eminenz."

"Ach ist doch gar nix! Mein Vater ist dick wie n Littfaßsäulchen,

wenn der über die Straße geht, sagen die Leute "Du lieber Gott!" :s2:

:)

Rainer

Geschrieben
Also, den Bete-Smilie hätt es nicht gebraucht.

Unterhalten sich drei Kinder:

"Mein Vater ist Arzt. Zu dem sagen die Leute Herr Doktor."

"Mein Vater ist Kardinal. Zu dem sagen die Leute Eure Eminenz."

"Ach ist doch gar nix! Mein Vater ist dick wie n Littfaßsäulchen,

wenn der über die Straße geht, sagen die Leute "Du lieber Gott!" :s2:

:)

Rainer

Da ziehe ich jetzt keine Rückschlüsse.... :s82:

Wir müssen wieder zum Thema zurück..

Sonst gibts mecker...

Obwohl ja das Meiste gesagt wurde... :pro:

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