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IGNORED

Jochen Borchert: Verfassungskonforme Änderungen


karlk

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Geschrieben

"...

* Das Gesetz sieht nun keine verdachtsunabhängigen Kontrollen gegen den Willen des Wohnungseigentümers mehr vor. Jäger haben jederzeit die Möglichkeit, der Kontrollbehörde den Zutritt zu ihrer Wohnung zu verweigern, wenn diese vor der Tür steht. Erst eine mehrmalige grundlose Verweigerung wird zu einer Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führen.

...

* Die Verfassungsressorts des Bundes (Justiz- und Innenministerium) und der Länder (Innenministerien) haben erklärt, dass die vorliegenden Regelungen der Waffengesetznovellierung verfassungskonform sind und die Unverletzlichkeit der Wohnung gem. Artikel 13 des Grundgesetzes sichergestellt ist.

Der Gesetzentwurf ist unter der Bedingung, dass er verfassungskonform ist, zu ertragen.

...

* Bei der Einführung biometrischer Sicherungssysteme sieht der Gesetzentwurf lediglich vor, das Bundesinnenministerium zu ermächtigen, künftig neue Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen zu regeln. In einer Rechtsverordnung könnten so biometrische Sicherungen von Waffenschränken und Schusswaffen nach dem Stand der Technik später geregelt werden. Solche Sicherungen müssen nach Aussage der Regierungskoalition ausgereift und für den Waffenbesitzer bezahlbar sein.

...

Es bleibt deshalb immer der Appell an uns legale Waffenbesitzer, sich von niemandem im sorgfältigen und korrekten Umgang mit Waffen übertreffen zu lassen."

Alle Hervorhebungen entstammen dem Originaltext des CDU MdB.

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