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IGNORED

WBK-Verlängerung beantragt aber kein Beschluss


schallsortierer

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Geschrieben

Hallo Leutz,

mein Vater hat vor ca.30 Jahren eine Büchse und eine Flinte von meinem Großvater geerbt. Er hat deswegen auch mal eine WBK für diese erhalten. Jetzt hat er vor einigen Jahren eine Verlängerung der WBK beantragt. Auf sein Schreiben hin hat er eine Eingangsbestätigung erhalten. Danach gab es nie wieder ein Lebenszeichen der verantwortlichen Institution. Die ist genau in dem Zeitraum des Antrags umgezogen. Vielleicht ist da was runtergefallen :confused:

Mich würde nun interessieren wie "legal" denn jetzt der Besitz dieser Waffen ist. Außerdem Interessant wäre auch für mich, ob es schwierig für mich werden könnte die guten Stücke mit entsprechendem "Darfschein" zu übernehmen, wo er doch keine gültige WBK mehr hat.

Gruß

Schallsortierer

Geschrieben

Die WBK ist noch gültig, das Verfallsdatum wurde abgeschaft und somit ist dieser Eintrag betreff des Verfalldatum hinfällig.

Geschrieben

Macht ja nichts. Anstelle WBK-Verlängerung findet seitdem alle fünf Jahre (bzw. seit April 2003 alle drei Jahre) die "Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG" (Zuverlässigkeit und persönliche Eignung im Sinne von § 5 bzw. 6 WaffG) statt.

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