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IGNORED

Frage bei Abgeordnetenwatch zur blockierten Petition


Doc_Holliday

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich musste einfach nochmal nachhaken bei Herrn Geisen:

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_edmund_...n-650-6073.html

Bitte unterstützt fleißig meine Anfrage als "Interessenten"

Sehr geehrter Herr Geisen,

auf die Anfrage von Herrn Kurz, welche auch mich als Sportschützen tangiert, haben Sie folgende Aussagen zu den abgewiesenen öffentlichen Petitionen zum Thema Waffenrecht gemacht:

1. Zum Waffenrecht sind mehrere Petitionen im Netz, so dass bereits von daher die Einstellung weiterer Petitionen zu diesem Thema problematisch wäre.

Es ist jedoch keine einzige öffentliche Petition pro Waffenbesitz vorhanden, welche online mitgezeichnet werden könnte. Dadurch besteht eine massive Ungleichbehandlung von Gegnern und Befürwortern von Verschärfungen. Ist dies Ihrer Meinung nach für einen unparteiisch wirkenden Petitionsausschuss hinnehmbar?

2. Es kommt hinzu, dass die Forderung nach einer Liberalisierung des Waffenrechts bereits Gegenstand sachgleicher - nicht öffentlicher - Petitionen ist. Auch dies stellt nach der Richtlinie für die Veröffentlichung einer Petition einen Grund dar, die Veröffentlichung der Petition nicht vornehmen zu können.

Diese angeblich sachgleichen, nicht öffentlichen Petitionen blockieren demnach die angesprochenen sehr vielversprechenden öffentlichen Petitionen verdächtig effizient. Ist dies mit Ihrem Demokratieverständnis und dem der FDP, welche gerade erst bei bei Europa-Wahl durch eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema Waffenrecht nicht geringfügig profitiert hat, vereinbar?

Als Sportschütze und treuer FDP-Wähler freue ich mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Wiedstruck

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Es ist eine Antwort eingetroffen:

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_edmund_...31.html#q197531

Sehr geehrter Herr Wiedstruck,

zunächst möchte ich Ihnen für Ihre Fragen danken.

Gern möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen meine Meinung und die der FDP-Bundestagsfraktion zum Waffenrecht mitteilen. Das deutsche Waffenrecht wurde bereits nach dem Amoklauf in Erfurt zwei Mal verschärft und es ist bereits jetzt eines der strengsten der Welt. Leider hat auch ein solch strenges Waffenrecht den Amoklauf von Winnenden oder den Vierfachmord von Eislingen nicht verhindert. Kein Gesetz kann schützen, wenn es nicht beachtet wird. Die FDP lehnt einen Generalverdacht und eine Vorverurteilung aller legalen Waffenbesitzer entschieden ab. Nach Auskunft der Bundesregierung stammen darüber hinaus lediglich 2 bis 3 Prozent aller bei Delikten mit Schusswaffen eingesetzten Waffen aus legalem Besitz. Deshalb fordert die FDP, den illegalen Waffenbesitz einzudämmen, indem eine Abgabe illegaler Waffen bis zum Stichtag 31.12.2009 straffrei gestellt wird. Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht und hofft dabei im Interesse der Sicherheit auf die Unterstützung der anderen Fraktionen. Die Forderung nach einem zentralen Waffenregister ist Rechtslage der EU. Allerdings sollten wir ehrlich zugeben: das Waffenregister hätte keine der erschreckenden Straftaten in den vergangenen Monaten verhindert. Von verschiedener Seite wurde ein Totalverbot privater Schusswaffen gefordert. Das Beispiel aus Großbritannien, wo 1997 nach einem Amoklauf eines 43jährigen in Dunblane alle Handfeuerwaffen in Privatbesitz verboten wurden, zeigt, dass damit die Schusswaffenkriminalität nicht nachhaltig eingedämmt werden konnte. Wer ein generelles Verbot von Waffen in Privatbesitz fordert, sollte klar sagen: Dann kann es keinen Schützenverein, keine Sammler historischer Waffen und keinen Jäger mehr geben. Ob diese Zerstörung des Vereinslebens einen Sicherheitsgewinn bedeutet, das darf wohl bezweifelt werden. Jäger und Schützen zu kriminalisieren, hält die FDP vor diesem Hintergrund für absurd. Einige Stimmen fordern, die Schusswaffenverwahrung in Privathaushalten zu unterbinden. Das ist eine Wiedergänger-Debatte, die bereits nach dem Attentat von Erfurt geführt wurde. Selbst mit besserer Sicherheitstechnik wären solche zentralen Waffendepots in Randlagen ein verlockendes Ziel für Kriminelle. Das zeigt gerade die Tat von Eislingen, vor der ins dortige Schützenheim eingebrochen wurde. Der entscheidende waffenrechtliche Ansatz zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit ist aus Sicht der FDP die Beseitigung der Vollzugsdefizite. Bisher wird der Antrag auf Waffenbesitzkarte überwiegend anhand schriftlicher Dokumente geprüft. Wir fordern die Überprüfung der ordnungsgemäßen Lagerung von Waffen vor Ort – unter Wahrung von Artikel 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung). Das bedarf einer personell und ggf. materiell besseren Ausstattung der Behörden. Jenseits aller politischer Vorschläge muss jeder von uns aber auch erkennen und eingestehen: wenn ein Mensch zu solch grausamen Taten entschlossen ist, dann hält kein Gesetz ihn auf. In erster Linie benötigen wir deshalb eine Kultur des stärkeren Hinsehens. Gewalt- und Kriminalprävention brauchen einen höheren Stellenwert auch bei staatlichem Tun. Es muss besser wahrgenommen werden, wenn Kinder, Schüler oder Freunde sich absondern oder Probleme mit sich tragen.

Zu Frage 1: Ihre Wahrnehmung ist richtig, aber das ist nicht zu ändern, wenn man die Gleichbehandlung zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Petitionen sicherstellen will.

Zu Frage 2: Siehe meine Begründung zu 1. Allerdings wird sich diese "Blockade" zu Beginn der neuen Wahlperiode weitgehend von selbst auflösen, da Entscheidungen in Petitionssachen immer nur für die laufende Wahlperiode gelten. Endet jedoch eine parlamentarische Prüfung, die in der 16. Wahlperiode begonnen hat, erst in der 17. Wahlperiode, dann tritt die Bindungswirkung für die 17. Wahlperiode ein.

Mit freundlichen Grüßen

Edmund Geisen

Geschrieben

Zu Frage 2: Siehe meine Begründung zu 1. Allerdings wird sich diese "Blockade" zu Beginn der neuen Wahlperiode weitgehend von selbst auflösen, da Entscheidungen in Petitionssachen immer nur für die laufende Wahlperiode gelten. Endet jedoch eine parlamentarische Prüfung, die in der 16. Wahlperiode begonnen hat, erst in der 17. Wahlperiode, dann tritt die Bindungswirkung für die 17. Wahlperiode ein.

Versteht das jemand besser als ich?

Hebt sich die Blockade zum Wechsel der 16.ten auf die 17.te auf, bevor die blockierte "öffentliche" in die parlamentarische Prüfung kommt?

Geschrieben

Ich verstehe das so, dass eine (öffentliche) Petition, die zu Beginn der nächsten Legislaturperiode eingebracht wird, nicht mehr von einer "alten" nichtöffentlichen Petition blockiert werden kann. Demnach hätten wir dann doch noch die Chance eine öffentliche Pro-Legalwaffen-Petition durchzukriegen.

Geschrieben
Ich verstehe das so, dass eine (öffentliche) Petition, die zu Beginn der nächsten Legislaturperiode eingebracht wird, nicht mehr von einer "alten" nichtöffentlichen Petition blockiert werden kann. Demnach hätten wir dann doch noch die Chance eine öffentliche Pro-Legalwaffen-Petition durchzukriegen.

Hoffentlich sind die nichtöffentlichen Blockierer nicht wieder schneller!

Ein skeptischer Fritz

Archiviert

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