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IGNORED

Antwort Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP/BaWü)


Empfohlene Beiträge

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX,

Herr Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll dankt Ihnen für Ihr Schreiben vom 21. Mai 2009, in dem Sie sich anlässlich des Amoklaufs von Winnenden in die Diskussion über Reformen des Waffenrechts einbringen und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Nach der furchtbaren Tat vom 11. März ist die Aufarbeitung des unfassbaren Geschehnisses in den Vordergrund gerückt. Das Leid der Opfer, ihrer Angehörigen, Bekannten und Freunde hat Herrn Minister - gerade auch als Vater von fünf Kindern und als Landtagsabgeordneten des Rems-Murr-Kreises - persönlich sehr betroffen. Er hat daher großes Verständnis für die durch mehrere Eltern der Opfer erhobenen Forderungen nach gesetzlichen Konsequenzen.

Diskutiert werden müssen zum einen die Verbesserung der Sicherheit an Schulen, die Gewaltprävention, die Früherkennung potentieller Amoktäter, die Stärkung des eigenverantwortlichen und sachgerechten Umgangs von Kindern und Jugendlichen mit Neuen Medien oder der Informationsfluss bei Bedrohungslagen.

Teil dieser Debatte ist aber zugleich die Frage, ob nicht auch sinnvolle Modifikationen des Waffenrechts zur Verhinderung derartiger Taten beitragen können. Herr Minister tritt stets dafür ein, dass diese Problematik insgesamt mit Augenmaß und Besonnenheit angegangen wird. Es geht darum, Maßnahmen zu finden, die möglichst viel bewirken, gleichzeitig aber maßvoll bleiben.

Der Justizminister weiß sich mit verantwortungsvollen Sportschützen grundsätzlich in der Bewertung einig, dass von Schusswaffen in Privatbesitz - und dabei insbesondere von Kurzwaffen - ein erhebliches abstraktes Gefährdungspotential ausgeht. Eine Reduzierung der Anzahl der in Umlauf befindlichen Schusswaffen kann daher zu einer verbesserten Sicherheitslage beitragen. Aus diesem Grund hat Herr Minister sich auch für Initiativen stark gemacht, die eine erleichterte Abgabe legaler und illegaler Schusswaffen zum Ziel haben. Aus der Sicht des Ministers ist es auch ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, dass Jugendliche unter 18 Jahren nicht mehr mit großkalibrigen Waffen schießen dürfen.

Natürlich wäre es auch wünschenswert, dass eine Waffe nur von dem berechtigten Inhaber mit seinem Fingerabdruck benutzt werden kann. Selbst wenn die Waffe dann einmal nicht vorschriftsmäßig im Waffenschrank aufbewahrt würde, könnten etwa die Kinder die Waffe nicht einsetzen. Solche biometrischen Systeme müssen natürlich - worauf Sie zu Recht mit Ihrem Hinweis auf zwei Links zu diesem Thema hingewiesen haben - in der Praxis funktionstüchtig sein; sie müssen auch bezahlbar sein. Der Minister ist aber davon überzeugt, dass biometrische Sicherungen von Waffen über kurz oder lang technisch realisiert werden können und plädiert in diesem Fall dafür, dass die biometrische Sicherung dann auch verpflichtend werden sollte.

Der Minister hätte sich auch eine weitergehende Debatte darüber vorstellen können, den Waffenbesitz von Sportschützen zukünftig noch stärker an den ausgeübten Wettbewerb zu koppeln und in eine offene Diskussion über die verschiedenen Schießdisziplinen einzutreten. Hierbei stellt sich zugleich die Frage, welche Kaliber und Waffen in den sportlichen Wettbewerb einbezogen werden sollen. Dabei geht es Herrn Justizminister Prof. Dr. Goll allein darum, eine echte Verbesserung der Sicherheit der Bevölkerung zu erreichen.

Dieses Ziel verfolgt auch eine zwischenzeitlich von der Landesregierung eingesetzte Expertengruppe, an der auch unser Haus beteiligt ist. Der Expertenkreis mit dem Schwerpunkt Prävention soll der Frage nachgehen, wie künftig das Risiko und die Folgen von Amoktaten verringert werden können. Dabei werden nach den derzeitigen Planungen auch Vertreter der Schützen- und Jagdverbände angehört, um ihre Fachkenntnisse in die Diskussion einzubringen.

Wir denken, dass es jetzt unser aller Aufgabe ist, nach vernünftigen und vor allem ausgewogenen Lösungen für die Zukunft zu suchen, um vergleichbare Taten nach Möglichkeit zu verhindern. Für Ihr Schreiben und Ihre Beteiligung an der Diskussion sind wir Ihnen daher sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Dietzel

Referent für Öffentlichkeitsarbeit

Justizministerium Baden-Württemberg

Schillerplatz 4

70173 Stuttgart

Telefon: 0711/279-2113

Fax: 0711/279-2264

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