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IGNORED

Formular zur Aufbewahrung von Waffen?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

auf Hinweis eines Schützenbruders habe ich hier im Forum nach o. g. Formular gesucht, aber leider nichts gefunden.

Eine Waffe soll in meinem Verein aufbewahrt werden, aber nicht auf die Vereins-WBK umgeschrieben werden.

Dazu brauchen wir m. W. ein solches Formular in zwei Ausführungen.

Hat dazu vielleicht jemand einen Vordruck oder einen Link zu einer Seite, wo man das Formular runterladen kann?

Mfg

Geschrieben
Eine Waffe soll in meinem Verein aufbewahrt werden, aber nicht auf die Vereins-WBK umgeschrieben werden.

Hallo,

vorsicht, man darf nur 3 erlaubnisspflichtige Waffen im Schützenhaus lagern, gleichgültig wie stark der Tresor ist. Wenn man mehr lagern will, Kreisverwaltung, eine Ausnahmegenehmigung holen.

Bis denn

Marcus

Geschrieben
Hallo,

vorsicht, man darf nur 3 erlaubnisspflichtige Waffen im Schützenhaus lagern, gleichgültig wie stark der Tresor ist. Wenn man mehr lagern will, Kreisverwaltung, eine Ausnahmegenehmigung holen.

Bis denn

Marcus

:rotfl2::rotfl2::rotfl2::00000733:

Geschrieben
:rotfl2::rotfl2::rotfl2::00000733:

Wie wäre es, wenn anstatt zu lachen konkrete Fakten, dh. Gesetzestexte zitiert würden ?

Geschrieben
:rotfl2::rotfl2::rotfl2::00000733:

Was ist daran so witzig?

So ganz unrecht hat er nicht!

Wenn ich mich nicht täusche, sind es bei Sicherheitsstufe 1 im unbewohnten Gebäude

drei erlaubnisspflichtige Langwaffen.

Es sei denn die Behörde hätte ein anderes Aufbewahrungskonzept mit dem Verein erarbeitet.

Geschrieben
Uih...da stehts....hast auch den Satz gelesen und Verstanden:

Zunächst ist zu unterscheiden zwischen einem bewohnten Schützenhaus und "einem nicht dauernd bewohnten Gebäude".

Interprettiertst du in alles etwas rein, wo nicht drin ist. Das war ein Hinweis auf die Sachlage und nichts anderes. :beee:

Geschrieben

Hallo,

ich bitte euch nicht abzuschweifen. Die Regelung mit den drei Waffen ist mir bekannt. Es geht auch nur um eine.

In dem Link, sofern er für mich gedacht war, habe ich leider nicht das gefunden, was ich brauche. Wir suchen eine Formular-Vorlage zum runterladen. Hier ist doch bestimmt jemand, der dazu einen Tip hat.

MfG

Geschrieben
Es sei denn die Behörde hätte ein anderes Aufbewahrungskonzept mit dem Verein erarbeitet.

Hallo,

die Erarbeitung des Konzeptes ist (war) Sache des Vereins.

MfG

Pirol 2

Geschrieben

Hallo ******* Amrs

"Nach § 13 Abs. 6 der AWaffV ist festgelegt:

In "einem nicht dauernd bewohnten" Schützenhaus dürfen nur bis zu drei erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 1 entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. "

Und wer lacht jetzt ? Setzen 6 !!!!!

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