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IGNORED

Stärkeres Ventil


xzain

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich besitze seit einiger Zeit eine CO2-Waffe, und wollte mich mal erkundigen wo ich ein stärkeres Ventil herkriege.

Also ich möchte jetz kein 16J Ventil, sondern lediglich eines mit dem ich die Projektilgeschwindigkeit auf 130 m/s oder ähnliche Geschwindigkeit erhöhen kann. Halt so, das ich die Waffe noch ohne WBK besitzen darf. Momentan beträgt die Projektilgeschwindigkeit ca 100 m/s.

Bei der Waffe handelt es sich um eine Sig Sauer SP2022

Habe schon bei google gesucht und leider nichts passendes gefunden.

Geschrieben

Derartige Eingriffe sind in Deutschland illegal (JA, auch wenn du unter den 7,5 Joule bleibst)

Nachzulesen in unzähligen FAQs, weswegen ich hier nicht näher drauf eingehen möchte.

Ich denke aber, genau aus dem Grund wird dir diese Frage keiner beantworten.

Geschrieben

Viele CO2 Kurzwaffen sind mit Absicht auf eine recht niedrige Energie gesetzt, damit die entnommenen Gasmengen pro Schuss geringer ist da damit die Anzahl an nutzbaren Schuessen pro Kapsel und auch die Konsistenz (Vermeidung des Vereisens durch schnellem Verbrauch) steigt.

Man koennte sicherlich nun eine hoehere Energie herbeibasteln, aber ob Du damit gluecklich wirst ist eine andere Frage. Praezision ist das erste Problem, danach wirst Du regelmaessig Dichtungen tauschen muessen, da die Waffe vereist und die nutzbaren Schuesse pro Kapsel sind auch nicht das Ware. Viele CO2 Kurzwaffen werden auch im Ausser -F- Ausland nur mit der von Dir bemaengelten niedrigen Muendungsgeschwindigkeit verkauft.

Ansonsten der korrekte Weg zur Leistungssteigerung waere Folgender:

- Waffe an BueMa geben zum Umbau

- BueMa baut neues Ventil, Transferport, Federn usw. ein

- Waffe geht ans Beschussamt zur Feststellung der Muendungsgeschwindigkeit

- Wenn unter 7,5J mit saftiger Rechnung des Amtes und Buema an Dich zurueck.

Geschrieben
Dankeschön für die Antworten.

Wusste nicht, das dieser Umbau illegal ist, auch wenn ich unter den 7,5J bleibe.

Gerne geschehen. Illegal ist der Umbau aber wirklich nicht - nur entweder genehmigungspflichtig oder aber durch einen Berechtigten durchzufuehren und die Waffe muss danach neu beschossen werden. Das ist ein kleiner, feiner Unterschied zu "illegal".

Geschrieben
Gerne geschehen. Illegal ist der Umbau aber wirklich nicht - nur entweder genehmigungspflichtig oder aber durch einen Berechtigten durchzufuehren und die Waffe muss danach neu beschossen werden. Das ist ein kleiner, feiner Unterschied zu "illegal".

Wenn er so eine Umbaumaßnahme selbst macht, erlischt das F, was das gute Stück automatisch zu einer erlaubnispflichtigen Waffe macht. Da er (vermutlich) keine WBK hat, ist er nicht berechtigt diese Waffe zu besitzen und macht sich strafbar. Ich finde das kann man schon 'illegal' nennen.

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