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IGNORED

NSSV (DSB Niedersachsen)


Stinkmarder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Erinnerungsprotokoll

Sitzung im Nds. Innenministerium am 17.04.2009, 16:00 Uhr

Teilnehmer: Innenministerium: Innenminister Schünemann, Frau Sachs, Frau Ortmann

NSSV: Präsident Fischer, Vizepräsident Rott

NWSDSB: Präsident Otten, Vizepräsident Busse

LJV: Geschäftsführer Schulte-Frohlinde

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Der DSB hat bereits die Entscheidung getroffen, dass Vereine, in denen Paintball-Schießen durchgeführt wird, von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Ein allgemeines Verbot soll erwogen werden.

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Niedersächsischer Sportschützenverband

Gez. Axel Rott

Vizepräsident

Nachzulesen www.nssv.de

-Organisationen -Info Waffenrecht

Kein Komentar von mir!

Geschrieben

Die können es ....................... Sinnlos, da noch etwas dazu zu sagen.

Geschrieben

Da ich erst seit "@Rotgunde", hier wieder mitposte, habe ich das erst jetzt gelesen.

Ich bin zwanzig Minuten von der Wilkenburg entfernt und unser hier örtlicher Verein ist auch im NSSV. Nach der letzten Vorstandssitzung (in unserem Verein hier) und dem regen "Interesse", an den politischen Entwicklungen bzgl. des Waffenrechts, bin ich nicht mehr daran interessiert, noch irgendwie ehrenamtlich tätig zu werden.

Da ich auch noch einem BDS Verein angehöre, macht mir das nicht wirklich Sorgen. Diese Supervorstellung von diesen NSSV Pappnasen kann ich mir richtig gut vorstellen.

Aber die merken erst wie tief sie den Kopf im eigenen AR..H hatten, wenn alles verboten wurde und das SEK die Knarren aus der Wohnung trägt.

Da gibt es nur eins: .............ABWÄHLEN!!!

:pissed::bad_15::teufel_17::focus:

Geschrieben

Hab mich gerade entschlossen, die LM nicht mitzuschießen.

Kreis ist i.O., aber den NSSV noch durch Meisterschaftsteilnahme zu stützen, kommt bei mir nicht mehr in die Tüte.

Gruß,

André

Geschrieben
Hab mich gerade entschlossen, die LM nicht mitzuschießen.

Kreis ist i.O., aber den NSSV noch durch Meisterschaftsteilnahme zu stützen, kommt bei mir nicht mehr in die Tüte.

Gruß,

André

Soweit war ich letztes Jahr schon, da habe ich fünf Starts abgesagt. Doch die Welt dreht sich trotzdem weiter und es scheint auch wirklich keinen von denen zu interessieren.

Sagte doch einer von denen aus meinem Verein (ich versuche das jetzt mal möglichst wertfrei wieder zu geben und meine Zähne reiben während dessen aufeinander):

"Also ich wähle doch keine Partei die für Atomkraftwerke ist.........".

Er hat noch: Eine 9mm und sonst eine mehrschüssige Lupi. NOCH!!!

Ich weiß wirklich nicht was in den Köpfen los ist. Aber das hier ist ja das Paintball- Forum, ansonsten sollte man die Diskussion vielleicht verschieben.

Gruß Earl

Geschrieben

Ich möchte nochmal erwähnen, dass ich nichts gegen den DSB habe und mir die Präzisionsdisziplinen durchaus Spass machen.

Aber: Ich kann es nicht ab, wenn Landessportleiter Munitionsbeschränkungen (keine Vollmantelmunition) per Hausrecht erlassen oder andere Verbände diskreditieren oder ein PB- Verbot unterstützen, obwohl keiner dieser Leute dem DSB zu Nahe getreten ist.

Das ist Illoyal und dem gesamten Schützenwesen nicht dienlich.

Und!!!: Das hat nichts mit den Schützen zu tun die ebenfalls ihre GK- Disziplinen im DSB schiessen, was ich ausdrücklich für Unterstützenswert halte.

Ich glaube nicht das ein solches Verhalten irgendwelcher Vereinsfunktionäre der Denkweise unserer aktiver Schützenzu entspricht.

Gruß Earl

....Schützenzu, soll Schützen heißen, muß mal wieder mehr auf meine Rechtschreibung achten!

Geschrieben
Präsidiumsbeschluss vom Frühjahr. Wurde hier schon ausführlich behandelt.

Könntest Du die Liebenswürdigkeit haben, den verweisenden Link vielleicht noch mit einzustellen?

Danke, Carcano

Geschrieben
Warst du denn gemeldet?

Jo.

Hab´s leider zu spät erfahren, sonst hätte ich schon vorher gebremst.

Außerdem mach ich diesen Schwachsinn mit morgens Präzi, abends Intervall (Duell) nicht mit.

Sitze da den ganzen Sonntag dumm rum. - Kann ich ja gleich in die Kirche gehen... :-((

Gruß,

André

Geschrieben

Noch mal allgemein zu dem Thema:

Es bleibt dem NSSV sicherlich unbenommen, sich vom Painball zu distanzieren. Aber Vereine zu schassen, weil sie PB - Abteilungen oder Gruppen haben, geht ihn schlicht nix an.

Ein ähnliches Theater wird ja auch immer mit der Zugehörigkeit zu anderen Verbänden (BDS, DSU etc.) veranstaltet.

Das ist mir einfach zu blöde.

Noch´n Gruß

Geschrieben
Könntest Du die Liebenswürdigkeit haben, den verweisenden Link vielleicht noch mit einzustellen?

Danke, Carcano

Ob es dafür einen Link gibt, weiß ich nicht.

Es steht im Mittteilungsblatt (oder wie das Dingens heißt).

Jo.

na dann bedankt sich der NSSV für die Sartgelder!

Geschrieben
na dann bedankt sich der NSSV für die Sartgelder!

Wird im nächsten Jahr anders. Da werde ich erst gar kein Kreuzchen bei LM-Teilnahme machen.

Ich find´s übrigens sehr schade, da ich gerne an Meisterschaften teilnehme.

Gast Harlekin
Geschrieben

hier der von carcano geforderte link.

Wer solche Funktionäre hat, braucht keine Stokars, Schobers, Künasts... mehr

Harlekin

Geschrieben
Noch mal allgemein zu dem Thema:

Es bleibt dem NSSV sicherlich unbenommen, sich vom Painball zu distanzieren. Aber Vereine zu schassen, weil sie PB - Abteilungen oder Gruppen haben, geht ihn schlicht nix an.

Ich will den NSSV beileibe nicht verteidigen... aber da geht es womöglich um rechtliche Dinge (wie Versicherungsschutz, Satzung, Verwendung von Gelder...)

Ihr müsst eben Eure Phantasie etwas einbringen... Gründet einen Paintballclub und mietet Euch im Anwesen des Schützenvereins ein...

Geschrieben

Für die Faulen (Link von oben / NSSV):

--- Zitat Anfang ----

Wichtige Mitteilungen zum Waffenrecht!

Wir bitten insbesondere die Ausführungen zu den §§ 13 und 14 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung zu beachten

Rundschreiben

Betr. Vollzug der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung

Liebe Schützenbrüder, liebe Schützenschwestern,

§ 13 Abs: 6 der AWaffV besagt, dass in ein einem nicht dauernd bewohnten Gebäude nur bis zu 3 Langwaffen aufbewahrt werden dürfen, wenn die Stufe I Widerstandsgrad gewährleistet ist. Diesen Standard erfüllt kaum ein Schützenverein in seinem Schützenhaus. Allerdings lässt Abs. 6 auch Abweichungen auf Antrag zu.

§ 14 AWaffV schreibt für einen solchen Antrag ein Aufbewahrungskonzept vor, das der betreffende Verein vorlegen muss. Einen solchen genehmigten Antrag haben viele Schützenvereine nicht, damit erfüllen sie z. Z. nicht die Vorgaben der AWaffV. Das Innenministerium hat uns eine dreimonatige Frist (bis 31.07.2009) eingeräumt, um landesweit rechtmäßige Zustände herzustellen. Um diese formelle Voraussetzung zu schaffen, wird das Innenministerium in diesem Zeitraum die Waffenbehörden bitten, von Ordnungswidrigkeitsverfahren abzusehen.

Niedersächsischer Sportschützenverband e. V.

gez. Axel Rott

Vizepräsident

Anlage

Das Aufbewahrungskonzept nach § 13 Abs. 6 AWaffV hört sich komplizierter an, als es wirklich ist.

In dem Konzept muss mindestens der Standard für die Vereinswaffen und deren Aufbewahrung vorgeschlagen werden, der auch für Privatpersonen und deren häusliche Aufbewahrung vorgeschrieben ist. Zusätzlich sind die Räumlichkeiten und deren allgemeine Sicherung (Schlösser, ehemalige Waffenkammer usw.) zu beschreiben, um zu verdeutlichen, welche Sicherheitsstandards allgemein vorliegen. Dazu gehört auch eine Ortsbeschreibung der näheren Umgebung(z. B. geschlossene Ortschaft, dicht gelegene Wohnbebauung usw.).

Ein Antrag ergänzt durch Fotos ist hilfreich.

Ein Konzept mit diesen Angaben dürfte im Regelfall für die Antragsgenehmigungsfähigkeit ausreichen.

Die ursprüngliche Forderung in der AWaffV auf Beteiligung der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen ist durch Rechtsänderung von 2008 gestrichen worden.

Bei Schwierigkeiten bitte Nachricht an den NSSV.

Information

Erinnerungsprotokoll

Sitzung im Nds. Innenministerium am 17.04.2009, 16:00 Uhr

Teilnehmer: Innenministerium: Innenminister Schünemann, Frau Sachs, Frau Ortmann

NSSV: Präsident Fischer, Vizepräsident Rott

NWSDSB: Präsident Otten, Vizepräsident Busse

LJV: Geschäftsführer Schulte-Frohlinde

Im ersten Teil der Diskussion ging es um die Vorschläge des Herrn Innenministers in Oldenburg, Spontankontrollen bei legalen Waffenbesitzern zu ermöglichen, und das Mindestalter für das Sportschießen mit Großkaliberwaffen (Ausnahme Wurfscheibenschießen mit Einzelladerflinten bis Kal. 12; Doppelflinten sind Einzellader!) von jetzt 14 Jahren auf 18 Jahre heraufzusetzen. Diese Vorschläge wurden von den Vertretern der Schützenverbände einhellig mitgetragen.

Eine absolute Frechheit. Der NSSV ist nicht alle Verbände, nicht mal nur der DSB.

Im zweiten Teil wurden weitere waffenrechtliche Probleme erörtert. U. a. wurde auf die theoretische Möglichkeit hingewiesen, dass sich mit der gelben Waffenbesitzkarte Schützen „aufrüsten" können, ohne dass der Verband davon Kenntnis erhält. Das gilt für alle Waffentypen, für die die gelbe WBK ausreicht, z. B: auch die einschüssige Freie Pistole und Schrotflinten einschließlich Vorderschaftrepetierer, obwohl die letztgenannte gem. Sportordnung DSB zum Wettkampf nicht zugelassen ist.

Das ist die nächste Frechheit. Wen schert die SPO des DSB (was ist eigentlich mit Liste B???) in waffenrechtlichen Belangen bezüglich der Gelben WBK??

Nach einer Erörterung, ob die Gelbe WBK gänzlich abgeschafft werden kann, schlug Herr Busse vor, die gelbe WBK beizubehalten und dahingehend zu modifizieren, dass für die Eintragung bei der zuständigen Waffenbehörde eine Bedürfnis Bestätigung für jede Waffe durch den Verband vorliegen muss.

Na Klasse, ein Schützenunterverband fordert eine Verschärfung des Waffenrechts.

Für Armbrustschießen ist ein Mindestalter von 12 Jahren erforderlich. Grund ist der Entwurf für die Verwaltungsvorschriften.

Die Vertreter des Innenministeriums erläutern, dass Polizeivollzugsbeamte im Sinne des Waffenrechts sachkundig sind und das beim Erwerb einer privaten Waffe durch lediglich ihren Dienstausweis belegen können.

Zu der Möglichkeit, Kinderkönigsschießen, Schnuppertage usw. ohne Altersgrenze durchführen zu können, wies der Innenminister ausdrücklich darauf hin, dass die Anträge ausreichend bestimmt dein müssen, um genehmigungsfähig zu sein. Eine Haltung einzelner Waffenbehörden, dass sie diese Möglichkeit generell nicht zulassen wollen und ablehnen, ist nach Ministeriumsauffassung rechtlich nicht haltbar.

Zum § 13 Abs. 6 i. V. zum § 14 AWaffV erklärt das Innenministerium, dass in vielen Vereinen z. Z. zwar „materielle Sicherheit" vorliegt, aber die entsprechende Art der Aufbewahrung der Vereinswaffen nicht durch ein Konzept bei den Waffenbehörden vorgelegt und formell genehmigt worden ist.

Vertreter des Innenministeriums erklärten, dass von ihnen die Voraussetzungen durch einen Erlass an die Waffenbehörden geschaffen werden, dass die Vereine bis zum 31.07.2009 Konzepte vorlegen können. Das Ministerium wird die Waffenbehörden bitten, in diesem Zeitraum von Ordnungswidrigkeitsverfahren abzusehen.

Der DSB (NSSV ???) hat bereits die Entscheidung getroffen, dass Vereine, in denen Paintball-Schießen durchgeführt wird, von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Ein allgemeines Verbot soll erwogen werden.

Erörtert wird die Absicht der Landesschützenverbände, die Sachkunde gemäß den Richtlinien 2008 des DSB zu vermitteln. Hiergegen bestehen Bedenken des Innenministeriums hinsichtlich der „60-80 %" Regelung mit mündlicher Nachprüfung. Hingewiesen wird darauf, dass bei 60 % richtigen Fragen der Prüfling letztlich nur etwas mehr als die Hälfte weiß. Diese Angelegenheit bedarf noch der weiteren Prüfung.

Pädagogen (Lehrerinnen/Lehrer oder Erzieherinnen/Erzieher), die sachkundig gemäß 7 Waffengesetz sind, besitzen die Qualifizierung zur verantwortlichen und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneten Aufsichtsperson gemäß § 27 Abs. 3 Waffengesetz. Durch den Hinweis auf das Studium oder erforderlichenfalls den Nachweis des Studiums wird der Sachverhalt erfüllt; dass gemäß § 27 Abs: 3 Satz 4 Waffengesetz die verantwortliche Aufsichtsperson die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen hat.

Niedersächsischer Sportschützenverband

Gez. Axel Rott

Vizepräsident

Erinnerungsprotokoll

Sitzung der CDU-Fraktion Deutscher Bundestag am 21.04.2009, 18:00 Uhr im Reichstag Berlin

Teilnehmer: Abgeordnete: Grindel, Uhl, Philipp, Brandt, Wittlich

DSB: Ambacher, Kohlheim

NSSV: Rott

DJV: Borchert

BMDS: Heinrichs, Pierenkämper

BDS: Leppert/Fischer, Kreusgen, Strittberger

BMI: Schmidt und weitere Mitarbeiter

Bei der zweistündigen Diskussion ging es fast ausschließlich um 2 Punkte.

1. Spontankontrollen bei legalen Waffenbesitzern

2. 2. Heraufsetzung des Mindestalters beim Großkaliberschießen von 14 auf 18 Jahre (ausgenommen Wurfscheibenschießen).

Bei Spontankontrollen war Auffassung, dass eine abgelehnte Kontrolle des Waffentresors kein Grund sein kann, die Zuverlässigkeit des Betroffenen anzuzweifeln. Herr Schmidt wies darauf hin, dass Spontankontrollen im Gesetz entsprechend abgesichert werden müssen und dass das schwierig sei (aber möglich!).

Hinsichtlich der Kontrollen wurde Einigkeit erzielt, dass die Waffenbehörden dadurch nicht zu Kontrollen aller Waffenbesitzer verpflichtet sind, aber natürlich zur Durchführung von Stichpunktkontrollen, die dann ihrerseits den Druck auf alle erhöhen, die Waffen vorschriftsgemäß aufzubewahren.

Hinsichtlich der Heraufsetzung des Mindestalters für das Schießen mit großkalibrigen Waffen wurde Einigkeit hergestellt über ein Alter von 18 Jahren, um Jugendliche auf die olympischen Disziplinen zu beschränken (Kleinkaliber und Schrotflinte).

Schön, daß der NSSV seine Klappe zu meinem Verband und seinen Disziplinen aufmacht.

Niedersächsischer Sportschützenverband

Gez. Axel Rott

Vizepräsident

--- Zitat Ende ---

Kommentar:

Wie verrottet muß man eigentlich sein, um derartiges abzusondern???

Gruß,

André

Geschrieben

..... außerdem gibt es auch noch andere Verbände!

Wir wäre es Beispielsweise mit dem BDS? Hier wird pro Schützen gearbeitet! Und Super Disziplinen gibt es auch!!!!

Gruß Earl

Geschrieben

@earl66

Danke. - Ich darf das ja nicht schreiben, sonst heißt es wieder "der ist auf den BDS fixiert" o.ä. ...

Ich erwarte eigentlich eine Gegendarstellung oder zumindest einen Kommentar vom DSB.

Oder weiß da etwa die linke Hand nicht, was die rechte tut??

Gruß,

André

Geschrieben
Seit wann darf man eine VRF auf gelbe WBK erwerben?

Darfst du nicht!!! Vollkommener Quatsch, da kannst du dich vom Fachwissen, dieser Herrschaften beeindrucken lassen.

Gruß Earl

Geschrieben

Es ist / war möglich. Dazu gibt es in WO einige Freds ("Kann ich eine Pumpe mit gezogenem Lauf auf Gelbe kaufen?" und ähnliche Titel).

Ist aber die Ausnahme. Beim BDS sind solche Flintbüchsen übrigens nicht zum sportlichen Schießen zugelassen.

Ähhemm - ist ja ein interessantes Thema. Aber sind wir hier nicht im PB-Forum??

Gruß,

André

Geschrieben

Ich weiß das die Gelbe WBK Repetierer mit gezogenen Läufen zuläßt, ist bei meiner auch eingetragen. Vorderschaftrepetierer werden aber als Flinten (auch mit gezogenen Läufen), nur auf grüne eingetragen.

Ich habs halt auch mal versucht....., sind aber im Paintball- Forum.

Gruß Earl

Archiviert

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