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BR-Online


alzi

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nachdem ich DIESEN artikel gelesen hatte, konnte ich einfach nicht mehr still halten und musste dem BR eine entsprechende empfehlung zukommen lassen:

"Wie die von Ihrem Hause, mit öffentlichen Mitteln finanzierten, Artikel verfassten werden und in welchem Maße sie sich primitiver Polemik und Effekthascherei bedienen, das bleibt Ihnen überlassen.

Was man Ihnen jedoch in hohem Maße ankreiden MUSS, das ist ihre Unfähigkeit der exakten und gewissenhaften Recherche!

Zum einen darf ich anmerken, dass die von Ihnen, in besagtem Artikel zum wiederholten male, gescholtene böse "Waffenlobby" sich zusammensetzt aus anständigen, gesetzestreuen, ehrenamtlich tätigen und unbescholtenen Mitbürgern, aus ALLEN Bevölkerungsschichten. Sie sind ein repräsentativer Querschnitt durch diese unsere Gesellschaft.

Und diese menschen tun nichts anderes als Ihre berechtigten Interessen zu vertreten, nicht mehr und auch nicht weniger!

Nun aber zur Sache!

Es ist erfreulich dass Sie unter einen Artikel zum Waffenrecht einen Block mit "Waffenrecht - Die Bestimmungen im Einzelnen", zur Erläuterung für die auf diesem gebiet unkundigen, setzen.

Nur bedauerlicherweise sind die sechs einzelnen Punkte, die sie ansprechen, nicht ausreichend recherchiert und die Erklärungen zum Teil schlicht weg falsch!

Punkt 1: Gelbe Waffenbesitzkarte

Diese gilt nur und ausschließlich für Sportschützen. Jäger haben damit absolut nichts zu tun.

Diese Art der Waffenbesitzkarte (WBK) KANN nur an Privatpersonen ausgestellt werden. Warum das extra angemerkt werden muss, entzieht sich meiner Kenntnis. Berufswaffenträger sind KEINE Sportschützen und erhalten auch keine gelbe WBK.

Ein Bedürfnis muss ein Sportschütze oder Jäger für JEDE Waffe besitzen bzw. glaubhaft machen!

Die gelbe WBK gilt nicht nur für Einzellader (die diesbezügliche letzte Änderung im Waffenrecht war schon 2002!!)

Auch können Inhaber einer gelben WBK NICHT unbegrenzt Waffen erwerben. Sie müssen für jede erworben Waffen auch ein Bedürfnis haben, dieses jedoch nicht bei jedem Waffenerwerb auf gelbe WBK erneut nachweisen. Das ist ein Unterschied.

Punkt 2: Grüne Waffenbesitzkarte

Ist eben NICHT "im Prinzip" die gelbe WBK und sie ist auch nicht auf zwei mehrschüssige Kurzwaffen und drei halbautomatische Gewehre beschränkt. Bei der grünen WBK muss für jeden Waffenerwerb das Bedürfnis explizit nachgewiesen werden und durch den anerkannten Schießsportverband bestätigt werden. Für Sportschützen gibt es einen "Grundbedarf" von 2 mehrschüssigen Kurz- und 3 halbautomatischen Langwaffen. Für Jäger existiert DIESE Beschränkung nicht.

Und die "regelmäßige Teilnahme am Schießtraining" für Sportschützen IST exakt definiert, nämlich durch die einschlägige Rechtssprechung. Auch wurde sie in diesem Sinne durch den Gesetzgeber bereits definiert. Dies geschah im letzten Entwurf zur Waffengesetzverwaltungsverordnung (WaffVwV) im Jahre 2006.

Punkt 4:

"Rechtstreu" gibt es nicht als Anforderung, es wird die Zuverlässigkeit geprüft ( Abfrage Bundeszentralregister, Staatsanwaltliches Verfahrensregister und örtliche Polizeibehörde).

Es fehlt die "Persönliche Eignung" als Voraussetzung.

Ja genau und der Waffenbesitzer ( NICHT Schütze) hat Waffen und Munition sicher UND voneinander getrennt aufzubewahren.

In diesem Zusammenhang ist es mir unerklärlich wie, trotz der Erläuterungen unter Punkt 4, im Artikel selbst, bezüglich der sog. Unzulänglichkeiten der jetzt geplanten Verschärfungen, geschreiben werden kann "..., die Munition muss nicht getrennt von der Waffe gelagert werden ..."?

Punkt 5: Waffenschein

Hier fehlt der allerwichtigste Punkt!

Ein Waffenschein berechtigt seinen Inhaber die Waffe "zu führen". D.h. er darf sie geladen mit sich herumtragen.

Eine WBK berechtigt dazu NICHT!

Punkt 6: Kleiner Waffenschein

Wurfsterne, Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser haben mit dem kleine Waffenschein ABSOLUT GARNICHTS zu tun. Es sind verbotene Gegenstände, die nicht nur nicht erlaubt sind, sie sind VERBOTEN.

Und zwar ist hier schon der Besitz verboten und nicht wie hier im Zusammenhang mit dem kleinen Wafenschein suggeriert wird das führen.

Ich möchte Sie bitten, sich doch VOR Veröffentlichungen, ausreichend mit fachkundiger Hilfe zu informieren.

Falls sie noch sachliche oder fachliche Fragen zu diesem Thema haben, dürfen Sie sich gerne für weitere Fragen, zur dann vielleicht auch objektiven Berichterstattung, an mich wenden.

Gruß

alzi"

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