Patriotischer Souverän Posted May 21, 2009 Share Posted May 21, 2009 Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,vielen Dank für den Hinweis zum Waffenrecht. In unserem Wahlpropgramm sprechen wir uns für eine konsequentere Anwendung des bestehenden Waffenrechtes aus. Unsere Vorstellungen über die Weiterentwicklung dieses Rechtsgebietes entnehmen Sie bitte der folgenden Notiz unseres Rechtsexperten Hartfried Wolff über eine Verschärfung des Waffenrechtes: Im Koalitionsbeschluß zur Verschärfung des Waffenrechts erklärt der Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion Hartfrid Wolff: Der Regierungsbeschluß zum Waffenrecht ist untauglich zur Erhöhung der inneren Sicherheit. Kein Gesetz kann schützen, wenn es nicht beachtet wird. Entscheidend ist, den Vollzug des bestehenden Waffenrechts zu verbessern. Hier muß die Kontrolle der Aufbewahrungspflichten tatsächlich verbessert werden. Aber dabei muß das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung sorgfältig beachtet werden. Es ist nicht einsichtig, warum unangemeldete Kontrollen eingeführt werden, wenn es bislang noch nicht einmal angemeldete gegeben hat. Bessere Kontrollen setzen einen stärkeren personellen und materiellen Einsatz der Bundesländer voraus. Am Personalmangel und damit dem eigentlichen Problem des Waffenrechtsvollzugs ändert der Koalitionsbeschluß nichts. Das Verbot von Spielen wie Paintball und Laserdom ist Aktionismus. Wer das als "menschenverachtendes" Spiel mit "simulierter Tötungsabsicht" verbieten will, der müßte auch das olympische Sportfechten, Boxen oder auch Völkerball verbieten. Die Vorschrift von Blockiersystemen wirft erhebliche Fragen hinsichtlich des Sicherheitsgewinns auf. Waffenexperten haben die minutenschnelle Überwindbarkeit von reinen Lauf-Sicherungssystemen wiederholt demonstriert. Zwar begrüßt die FDP die Amnestieregelung zur Rückgabe illegaler Waffen sowie die vorgezogene Einführung eines zentralen Waffenregisters. Der Beschluß der Bundesregierung ist dennoch Aktionismus. Im Hauruck-Verfahren soll eine Verschärfung des Waffenrechts beschlossen werden, ohne daß die bisherigen Verschärfungen nach dem Amoklauf von Erfurt überhaupt auf ihre Wirksamkeit evaluiert worden sind. Ohne eine Sachverständigenanhörung des Innenausschusses darf diese einschneidende Gesetzesvorlage nicht durch den Bundestag gepeitscht werden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Julia Frank Kreisvorsitzende FDP Ostalb Ist zwar nur eine Standardantwort aber um 19:47 ging die Frage raus und um 23:41 war die Antwort da, und das am Vatertag... Respekt! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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