MilDot Posted May 17, 2009 Share Posted May 17, 2009 Mal eine Frage: bin ich als Reservist quasi "automatisch" Einzelmitglied in einem Schiessportverband? Wenn ich meinen jetzigen Verband verlasse und es gibt beim VdRBw keine Disziplinen für meine Waffen, ich aber "privat" einen Stand benutze der alles Erlaubt ... kann die Behörde die Berechtigung entziehen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
DSB-Sympathisant Posted May 17, 2009 Share Posted May 17, 2009 Nein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted May 17, 2009 Share Posted May 17, 2009 Mal eine Frage: bin ich als Reservist quasi "automatisch" Einzelmitglied in einem Schiessportverband?Wenn ich meinen jetzigen Verband verlasse und es gibt beim VdRBw keine Disziplinen für meine Waffen, ich aber "privat" einen Stand benutze der alles Erlaubt ... kann die Behörde die Berechtigung entziehen? 2x nein... Reservist und "privater Schießsport" sind 2 Paar Schuhe... Seit dem neuen Anerkennen der Verbände müssen die Reservisten, welche privat schiessen wollen, in RAGen organisiert sein, als unterste Gruppierungen, sprich Vereine.. Link to comment Share on other sites More sharing options...
blei Posted May 18, 2009 Share Posted May 18, 2009 2x nein... Stimmt so nicht ganz. Als Reservist im VdRBw ist man automatisch Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband, eben dem VdRBw. Darauf zielte ja die erste Frage des TE ab. Um im VdRBw schießsportlich aktiv sein zu können, muss man aber zusätzlich noch Mitlied in einer schießsportlichen Vereinigung, sprich Verein, werden. So sieht es das WaffG vor. Im Falle des VdRBw wären das die RAGen. Gruß... Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted May 18, 2009 Share Posted May 18, 2009 Stimmt so nicht ganz.Als Reservist im VdRBw ist man automatisch Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband, eben dem VdRBw. Darauf zielte ja die erste Frage des TE ab. Um im VdRBw schießsportlich aktiv sein zu können, muss man aber zusätzlich noch Mitlied in einer schießsportlichen Vereinigung, sprich Verein, werden. So sieht es das WaffG vor. Im Falle des VdRBw wären das die RAGen. Gruß... JOO, muss ich Dir zustimmen! Hab den Kopf voll mit anderen sachen, ab und zu.. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted May 19, 2009 Share Posted May 19, 2009 by the way... Einzelmitglied, wie z.B., im BDMP e.V. bist Du natürlich nicht; sondern: Mitglied..... Im BDMP geht diese Regelung, weil der Verband ein "e.V." ist.. Gruß, k... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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