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IGNORED

Führungszeugnis


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Geschrieben
Wieso willst du das machen? Das macht doch dein SB

bei meinem ersten jagdschein hab ich ein f+hrungszeignis gebraucht, musste ich selbst organisieren und dem SB zeigen.

Gast God of Hellfire
Geschrieben
bei meinem ersten jagdschein hab ich ein f+hrungszeignis gebraucht, musste ich selbst organisieren und dem SB zeigen.

Aber für eine WBK zieht der SB das BZR. Ein einfaches FZ reicht da nicht und einen Auszug aus dem BZR bekommt der Bürger nicht in Papierform nach Hause.

Geschrieben
Aber für eine WBK zieht der SB das BZR. Ein einfaches FZ reicht da nicht und einen Auszug aus dem BZR bekommt der Bürger nicht in Papierform nach Hause.

Dein Abküfi lässt auf eine lange und glanzvolle militärische Laufbahn schließen. :D

Aber Du hast Recht.

Hintergrund ist der: Wer wegen einer Straftat zu nicht mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe oder drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde, darf sich guten Gewissens als "nicht vorbestraft" bezeichnen. Diese Regelung könnten z.B. potentielle Arbeitgeber umgehen, indem sie den Bewerber auffordern, ein Führungszeugnis zu bringen. Daher stehen im normalen Führungszeugnis nur die höheren Strafen drin.

Im "großen Führungszeugnis" stehen alle Verurteilungen drin, außerdem Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde mit Bezug auf Waffen. Alles, was für die Beurteilung der Zuverlässigkeit von Bedeutung ist. Wenn nun, um beim Beispiel zu bleiben, ein potentieller Arbeitgeber alles über den Bewerber erfahren möchte, könnte er ihn auffordern, ein "großes Führungszeugnis" beizubringen. Damit das nicht geschieht, gibt's das "große Führungszeugnis" nicht auf die Hand. Wer wissen will, was drin steht, bevor es die Behörde zu Gesicht bekommt, kann es beim Amtsgericht seines Vertrauens einsehen (aber nicht mitnehmen). Wenn es die Behörde sehen darf, wird es weiter geleitet, wenn besser nicht, vernichtet.

Beim Antrag auf die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe wird also von der Behörde das "große" angefordert. Kann sein, dass für Jäger andere Regeln gelten (oder mal gegolten haben).

Geschrieben
??? Aber verstanden habe ich es immer noch nicht???

ich habs so verstanden:

du musst kein führungszeugniss beantrage, weil der SB im BZR nachschaut

edit: wenn ich recht hab bitte bestätigen, wenn nicht bitte auch schreiben :)

Gast God of Hellfire
Geschrieben
edit: wenn ich recht hab bitte bestätigen, wenn nicht bitte auch schreiben :)

:icon14:

Geschrieben
...... Kann sein, dass für Jäger andere Regeln gelten (oder mal gegolten haben).

für die WBK an sich gelten für Jäger keine anderen Regeln, aber für die Ablegung der Jägerprüfung haben einige Bundesländer früher und einige heute auch noch (wieder?) ein Führungszeugnis verlangt - so das in einigen BL durchaus ein z.b. entsprechend Vorbestrafter die Prüfung ablegen kann und in anderen nicht - allen gleich ist, wenn die jeweiligen Behörden vorschriftsgemäß arbeiten, er aber weder in dem einen noch in den anderen BL eine WBK und/oder Jagdschein erhält.

Für die Erteilung beider wird u.a. ein BZR-Auszug angefordert, im günstigsten Fall enthält er keine Eintragungen.

Derjenige der eine WBK beantragen will, tue genau dies bei seinem SB, dieser wird ihm bescheid geben was er noch alles von ihm haben will und was der Beantragende ihm noch so vorlegen soll (Bedürfnisnachweis z.B.).

Gast God of Hellfire
Geschrieben
was ist SB ???

SB=Sachbearbeiter

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