hans24 Posted May 7, 2009 Share Posted May 7, 2009 Hallo, es handelt sich bestimmt um ein altes Thema, ich finde aber nix hier dazu und auch im Web nix aktuelles. Meine letzte Frage wurde hier zu Tresoren leiderevtl. auch nicht richtig beantwortet, bzw. meint ein Tresorhändler was anderes. Das ist kein Vorwurf, sondern soll nur zeigen, dass es wohl zum Thema klärungsbedarf gibt. Gibt es irgendo ein aktuelles Wiki oder so? Gibt es eine aktuelle Übersicht aus der hervorgeht, wo welcher Schrank stehen darf? Persönlich steht mein B-Schrank bei meiner Mutter im Keller, die ist nicht berechtigt. Ist das rechtens? Was passiert bei einer Kontrolle? Meine Mutter hat natuerlich keinen Schluessel. Meine Schlüssel sind im Schließfach, muss ich das nachweisen können? Was für ein Schrank darf in einer unbewohnten Jagdhütte(ein festes Haus) stehen? Einige sagen Typ 0 andere sagen mehr.Gibt es da Planungen was zu ändern? allen einen schönen Tag! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted May 7, 2009 Share Posted May 7, 2009 Zum einen könnte sich das mit den Schränken ändern, wenn tatsächlich die Forderung mit den biometrischen Sicherungen aktuell wird. Für einen Waffenschrank in nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden gelten ohnehin verschärfte Bedingungen. Ein Schrank der Klasse "0" reicht nicht. Da muss ein "I" her. Siehe in der AWaffV: § 13 (6) In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen. Vollständig: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/awaffv/gesamt.pdf Link to comment Share on other sites More sharing options...
XP-100 Posted May 7, 2009 Share Posted May 7, 2009 Auch wenn Du es unbedingt nicht verstehen willst, Dir wurde in dem anderen thread bereit deutlichst dargelegt, daß VDS I das Minimum für die Jagdhütte darstellt. Und wenn Du etwaige Planungen ansprichst, dann ist davon auszugehen, daß die Schutzklasse eher noch höher werden könnte als niedriger... Zu Deiner Frage in diesem thread kann ich Dir sagen, daß es durchaus zulässig sein kann, wenn Dein Tresor der Klasse B bei Deiner Mutter im Keller steht, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, wie z.B. dauerhaft bewohntes Haus etc. Im übrigen ist völlig ohne Belang, was Dein Tresorhändler meint, falls etwas schief geht und sich im Nachhinein herausstellt, daß den Anforderungen nicht Genüge getan wurde haftet der nämlich nicht und nur der WBK - Besitzer ist der Gelackmeierte! So und jetzt Dir auch noch einen schönen Tag! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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